Arusha - Der internationale Strafgerichtshof für Ruanda hat in einem Berufungsverfahren am Montag das Urteil gegen den ehemaligen Generalstabschef der ruandischen Armee, Augustin Bizimungu, bekräftigt. Bizimungu war im Mai 2011 in erster Instanz wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.

Dagegen legte er Berufung ein, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe forderte. Das Urteil sei einstimmig erfolgt, sagte Richter Theodor Meron in seiner Urteilsbegründung im tansanischen Arusha.

Bizimungu, der der Volksgruppe der Hutu angehört, war zu Beginn des Völkermords in Ruanda im April 1994 an die Spitze der Armee befördert worden. Er habe seine Untergebenen damals nicht davon abgehalten, Verbrechen zu begehen, urteilte das UN-Kriegsverbrechertribunal für Ruanda. Wenige Tage vor seiner Ernennungen zum Generalstabschef habe er zudem eine Rede gehalten, in der er zu Massakern an der Volksgruppe der Tutsi aufgerufen habe. Er sei damit auch direkt in den Völkermord verwickelt.

Bizimungu argumentierte dagegen, er habe dazu aufgerufen, "Disziplin zu wahren und die Würde menschlichen Lebens zu achten".

Zwischen April und Juli 1994 waren der UNO zufolge in Ruanda etwa 800.000 Menschen umgebracht worden, überwiegend Tutsi, aber auch gemäßigte Hutu. Der Völkermord wurde vor allem von militanten Hutu-Milizen organisiert. Den Genozid hätte es nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft ohne die Unterstützung der Armee nie gegeben. Die UNO hatte den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda im November 1994 eingerichtet. (APA, 30.6.2014)