Linz/Graz – Egal, ob sie angezogen oder nackt sind – rechtlich gesehen ist es nicht verboten, im öffentlichen Raum Fotos von Kindern zu machen. Um zu verhindern, dass diese Bilder dann aber womöglich verbotenerweise im Internet veröffentlicht werden, wollen die Freiheitlichen in Linz eine "freiwillige Selbstverpflichtung zum Tragen von Badebekleidung" für Kleinkinder in Schwimmbädern einführen.
"Nackte Kinder können Pädophile zu Foto- oder Filmaufnahmen verleiten. Um die Kleinsten vor solchem Missbrauch zu schützen, sollte es daher ein Selbstverständnis sein, dass Kinder und Kleinkinder in den öffentlichen Bädern oder an den Badeseen nur mit Badeanzug beziehungsweise Badehose plantschen", erklärt die blaue Gemeinderätin Anita Neubauer. Thomas Lettner, Bäderbeauftragter bei der Linz AG, hält von dieser Vorschrift wenig. Seiner Meinung sei es nicht Aufgabe eines Badebetreibers, Erziehungsberechtigten Vorschriften zu machen. Von einer derartigen "Überreglementierung" hält auch der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SP) nichts. Daher könne er dem FPÖ-Antrag für jene neue Kleidervorschrift, die bei der Gemeinderatssitzung am 3. Juli eingebracht werden soll, auch "nichts abgewinnen".
Aufsichtspflicht für Kinder
Ähnlich wird dies auch in der Bundeshauptstadt gesehen. Das Büro des für Bäder zuständigen Wiener Stadtrats Christian Oxonitsch (SP) meint, dass es "ganz, ganz schwierig wäre, dies in der Hausordnung festzuschreiben". Die derzeitige Regelung beinhaltet eine Aufsichtspflicht für Kinder – sollte also ein Spanner Fotos machen, müsste das den Aufsichtspersonen auffallen.
Bei der Bekleidung von Kleinkindern mische man sich nicht ein, teilt Martin Fuchs, Leiter der Bäderverwaltung in St. Pölten, mit. Generell empfehle man für Kleinkinder jedoch schon eher Badehosen und -windeln. "Aber das vor allem deshalb, da die Kinder dann weniger verlieren", umschreibt es Fuchs.
Laut Hygienevorschriften müssen Kleinkinder in öffentlichen Bädern ohnehin eine Badebekleidung tragen, sagt Alexander Fritz von den Bregenzer Stadtwerken. Die Überwachung gestalte sich jedoch in einem Strandbad, das bis zu 6000 Menschen besuchen, schwierig. Um möglichen Missbrauch mit "Nacktfotos" zu verhindern, wurde in Bregenz aber ein Fotografierverbot eingeführt. Doch dies werde laut Fritz immer wieder übertreten. Hier sei man, wie auch bei Exhibitionisten, auf die Aufmerksamkeit und Meldungen der Badegäste angewiesen.
Zum Qualmen ins Eck
Auch eine neu eingeführte Baderegel in Graz stößt weitgehend auf Ablehnung. In der steirischen Landeshauptstadt ist das Rauchen in den Freibädern verboten. Die sechs Grazer Bädern sind ab heuer – bis auf einige Raucherinseln – als rauchfreie Zonen ausgewiesen. Man sei dem Wunsch der Mehrheit der Besucher, die Nichtraucher seien, nachgekommen, heißt es bei der Holding Graz.
In Salzburg haben die Stadt-Grünen an dem Rauchverbot Gefallen gefunden. Ein Antrag wurde bereits im Kulturausschuss eingebracht, wobei wie auch in Graz die Schaffung weniger Raucherplätze denkbar sei. Derzeit prüfe die Magistratsabteilung den Antrag, erklärt der Amtsleiter der städtischen Betriebe, Josef Reichl. Bis nächstes Jahr soll eine Lösung gefunden werden. Reichl möchte "keinen Schnellschuss".
In Wien will man erst einmal das neue Tabakgesetz abwarten, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Derzeit gebe es einen stillschweigenden Konsens unter den Badegästen nicht in der Nähe des Kinderbeckens zu rauchen.
Ein klares Nein zum Rauchverbot kommt hingegen aus Linz, St. Pölten und Bregenz. "Irgendwann hat das Verbieten auch mal ein Ende", meint der Linzer Bürgermeister. Im Bregenzer Strandbad stelle sich das Thema gar nicht. Mit 150 mobilen Aschenbechern habe man das Kippenproblem im Griff, sagt Fritz. Auch in St. Pölten kommen diese zum Einsatz.
Eines wurde in Bregenz aber dann doch eingeschränkt: das Shisharauchen. Die Wasserpfeifen hätten für Irritation gesorgt, ihr Gebrauch ist nun nur mehr im Jugend-Sport-Bereich gestattet. (cmi, jub, ker, mue, ruep, spri, DER STANDARD, 27.6.2014)