Wien - Der Bundesrat hat am Mittwoch im Rahmen einer Enquete über seine eigene Zukunft nachgedacht. Verfechter des Föderalismus haben dabei wenig überraschend für eine Aufwertung und mehr Rechte für die Länderkammer plädiert. Auch Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) hatte einige Reformideen im Gepäck, warnte aber auch davor, den Gesetzgebungsprozess zu verlangsamen.

Viele, viele Vorschläge

Vorschläge für eine Neugestaltung des Bundesrats gibt es seit Jahren sonder Zahl, sie reichen von der Abschaffung über eine Verkleinerung, bis hin zur Veränderung des Bestellungsmodus und zur Aufwertung durch ein ausdrückliches Zustimmungsrecht. Letzteres findet sich etwa in einem schon seit längerem vorliegenden Bundesländer-Papier, das am Mittwoch vom Präsidenten des Oberösterreichischen Landtags, Viktor Sigl (ÖVP), erneut präsentiert wurde. Demnach sollte sich der Bundesrat nur mehr mit Gesetzesbeschlüssen des Nationalrats befassen, die die Interessen der Länder berühren beziehungsweise finanzielle Auswirkungen haben - dann aber mit Vetomöglichkeit. Außerdem hätte der Bundesrat nach diesem Modell Stellungnahmerecht im Gesetzgebungsprozess.

Echtes Vetorecht

Der amtierende Bundesratspräsident Michael Lampel (SPÖ) pochte auf ein echtes Vetorecht und sieht außerdem die Notwendigkeit, die Aufgaben und Funktion der Zweiten Kammer der Öffentlichkeit besser zu vermitteln. Peter Bußjäger, Direktor des Instituts für Föderalismus, räumte ein, dass der Bundesrat derzeit nur recht wenig an der Gesetzgebung mitwirken könne. Die wenigen Rechte, die er habe, übe er auch nur selten aus. Das Problem ist laut Bußjäger unter anderem, dass die Bundesräte analog zu ihren Fraktionskollegen im Nationalrat abstimmten.

Aufgaben stärken, Zusammensetzung verschlanken

Minister Ostermayer verwies auf das Regierungsprogramm der amtierenden SPÖ-ÖVP-Koalition, die sich zu einer effektiven Mitwirkung des Bundesrats bekenne. Die Kammer müsse in ihren Aufgaben gestärkt und in ihrer Zusammensetzung verschlankt werden. Als konkrete Vorschläge hatte er unter anderem die Möglichkeit zu bieten, dass der Bundesrat legistische Versehen des Nationalrats im Nachhinein korrigieren und damit als eine Art Qualitätskontrolle auftreten könnte. Auch ein Stellungnahmerecht im Gesetzwerdungsprozess ist für den Minister vorstellbar. Darüber hinaus stellte er zur Debatte, ob der Vorsitz nicht jährlich - statt wie derzeit analog zum Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz halbjährlich - wechseln könnte. (APA, 25.06.2014)