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Für Kinder unter zwölf Jahren gilt in Österreich Helmpflicht.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Pro und kontra Helmpflicht – was in Deutschland und auch in Österreich diskutiert wird und Gerichte beschäftigt, ist andernorts längst entschieden. In Europa gibt es eine generelle Helmpflicht für Radfahrer derzeit nur in Finnland, teilte der ACE Auto Club Europa in einer Aussendung mit.

Vor dem Urlaub mit Regeln vertraut machen

Ob der Grund dafür an der im hohen Norden überdurchschnittlich hohen Elch- und Rentierpopulation liegt oder an der verhältnismäßig geringen Zahl von Radfahrern, dazu wollte sich der ACE nicht äußern. Der Club rät aber, sich jedenfalls mit den unterschiedlichen nationalen Helm- und Warnwestenregeln vor Urlaubsantritt vertraut zu machen.

Die Slowakei und Spanien schreiben das Tragen eines Helmes außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Für Spanien gilt laut ACE jedoch die Einschränkung, dass die Helmpflicht an langen Steigungen oder bei hohen Temperaturen aufgehoben ist. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in Litauen und Tschechien zum Tragen eines Helmes verpflichtet. In Estland und Kroatien müssen Kinder unter 16 Jahren einen Helm aufsetzen, in Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien liegt die Altersgrenze bei 15 Jahren.

Österreich: Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren

Österreich schreibt den Helm für Kinder unter zwölf Jahren vor. In den meisten Ländern findet keine Ahndung statt, in Kroatien (40 Euro), Schweden (etwa 55 Euro) und Spanien (90 Euro) werden allerdings Bußgelder erhoben, wenn Radfahrer ohne Helm unterwegs sind.

Wer nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen außerhalb geschlossener Ortschaften mit dem Rad unterwegs ist, sollte auch an die in einigen Staaten vorgeschriebene Warnweste denken. In Frankreich, Italien, Litauen, Malta, der Slowakei, Spanien und Ungarn ist unter gewissen Umständen das Tragen reflektierender Bekleidung oder einer reflektierenden Warnweste vorgeschrieben, in Estland muss auch das Rad mit Reflektoren ausgestattet sein.

Warntafeln bei Fahrradtransport

Eine Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege besteht in Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz. Zudem ist in manchen Ländern der Transport von Kindern in einem Fahrradanhänger verboten.

Ob auf dem Fahrradträger am Auto oder in der Heckgarage eines Reisemobils – wer sein Rad gut verzurrt, kommt sicher ans Ziel. Italien und Spanien schreiben bei Fahrradtransporten auf einem Heckträger vor, die herausragende Ladung durch entsprechende Warntafeln kenntlich zu machen.

Pedelecs mit höherem Eigengewicht

Zusätzlich zu den Haltebügeln des Fahrradträgers sollte allerdings jedes Rad separat mit einem stabilen Spanngurt am Träger gesichert werden, empfiehlt der ACE. Ein zusätzliches Schloss schützt vor Diebstahl. Werden mehrere Räder transportiert, darf das Gewicht die zulässige Höchstlast des Trägers nicht überschreiten. Bei Heckträgern muss zudem die Stützlast der Anhängekupplung beachtet werden. Dies gilt besonders für die Mitnahme von Pedelecs, die ein höheres Eigengewicht als konventionelle Räder aufweisen.

Fahrradkörbe und Seitentaschen, aber auch lose Anbauteile wie Luftpumpen sollten vor dem Transport entfernt werden. Für den Transport von Pedelecs gilt, den Akku sowie den Bordcomputer abzunehmen und im Wageninneren zu deponieren. (red, derStandard.at, 26.6.2014)