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Die Verwertung geheimer Unterlagen bleibt für Journalisten straffrei, nur die Anstiftung zum Verrat bleibt strafbar.

Foto: reuters/ARND WIEGMANN

Wien - Die Verhandlungen über die geplante "Informationsordnung" des Parlaments haben am Dienstag eine weitgehende Annäherung gebracht. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) hofft nun auf eine politische Einigung auf die U-Ausschuss-Reform noch im Juli. Der Gesetzesentwurf soll über den Sommer folgen, der Beschluss im Herbst - wegen des Fristenlaufes aber noch nicht im September.

Kein Verwertungsverbot

Ein "Verwertungsverbot" für geheime Informationen durch Medien ist nun nicht mehr geplant. VP-Klubchef Reinhold Lopatka bestätigte, dass für Journalisten auch künftig nur die Anstiftung zum Verrat "geheimer" oder "streng geheimer" Informationen strafbar sein soll, nicht aber die Veröffentlichung der Unterlagen. Und Prammer betonte, dass es dafür keiner Gesetzesänderung bedürfe, denn die Anstiftung zum Geheimnisverrat sei jetzt schon strafbar.

Offen geblieben ist am Dienstag unter anderem, ob die berufliche Immunität von Abgeordneten durchbrochen werden soll, wenn sie geheime Informationen weitergeben. Die Weitergabe "geheimer" oder "streng geheimer" Informationen soll nämlich auch künftig strafbar sein.

Neue Immunitätsregeln

Lopatka will dies durch eine Änderung der Immunitätsregeln abgesichert wissen, denn andernfalls wäre das Verbot "zahnlos", wie er betont. Werden lediglich die beiden niedrigeren Geheimhaltungsstufen ("eingeschränkt" und "vertraulich") verletzt, soll es für Abgeordnete übrigens keine strafrechtlichen, sondern nur parlamentsinterne Sanktionen geben.

Noch verändert werden dürfte laut SP-Klubchef Andreas Schieder die Definition der vier Geheimhaltungsstufen, die man nun 1:1 von der Geheimschutzordnung des Bundes übernehmen will.

Opposition bestätigt Fortschritte

Auch die Opposition konstatierte Fortschritte bei den Gesprächen. Sowohl der Grüne Dieter Brosz als auch FP-Chefverhandler Gernot Darmann, Team-Stronach-Klubgeschäftsführerin Waltraud Dietrich und NEOS-Klubchef Matthias Strolz sehen die Gespräche auf dem richtigen Weg.

Vereinbart wurde demnach, dass die Regierung dem Parlament gegenüber keine strengeren Geheimhaltungsstufen verwenden soll als intern. Außerdem sollen Akten, die lediglich dem Amtsgeheimnis unterliegen, aber keiner besonderen Vertraulichkeit, als in öffentlicher Sitzung verwendbar eingestuft werden. Werden Dokumente nach Einsetzung eines U-Ausschusses noch rasch mit strengeren Geheimhaltungsstufen versehen, soll das in der Präsidiale thematisiert werden. Und grundsätzlich sollen lediglich spezifische Informationen und nicht ganze Dokumente mit Geheimschutz belegt werden können.

Abweichend vom deutschen Modell ist außerdem weiterhin vorgesehen, dass das Parlament den Geheimschutz für von der Regierung übermittelte Unterlagen senken oder ganz aufheben kann. Die vereinbarten Änderungen sollen nun noch schriftlich fixiert werden. Danach werden sich die Klubdirektoren einmal mehr mit der Materie befassen, bevor eine allfällige abschließende politische Verhandlungsrunde zur Informationsordnung stattfindet. (APA, 24.6.2014)