Wien - "2008 habe ich angefangen mit den Kinderpornos im Internet. Da ist es mich überkommen, da habe ich es nicht mehr kontrollieren können", erzählt Michael E. dem Schöffensenat unter Vorsitz von Andreas Böhm. Der Kontrollverlust hatte für mindestens drei kleine Mädchen furchtbare Folgen: Er missbrauchte sie teilweise über Jahre sexuell.

Der 43-Jährige ist großteils geständig und berichtet nüchtern und ruhig - dennoch oder vielleicht gerade deswegen kann einem übel werden. Böhm versucht die Vorgeschichte des unbescholtenen Arbeiters auszuleuchten: "Haben Sie auch schon Beziehungen zu erwachsenen Frauen gehabt?" "Kurzfristig. Immer nur ein paar Wochen."

Angriffe bei Übernachtungen

Von einer dieser Kurzzeitbeziehungen trennte er sich freundschaftlich - die Frau ließ auch danach ihre Kinder bei ihm übernachten. "Die Kinder haben sehr an mir gehangen", sagt der Angeklagte. "Da hat Ihnen die Mutter einfach gestattet, dass die Tochter bei Ihnen schläft, weil Sie so ein netter Onkel sind?", wundert sich der Vorsitzende.

"Nach der Trennung ist der Plan gereift", führt E. weiter aus. "Dass ich sie ausnehme und für mich gebrauche", konkretisiert er. "Die Sucht wurde immer größer und größer."

Die sexuelle Gewalt hatte fast alle denkbaren Formen - nur eine Penetration bestreitet er. Von seinen Taten fertigte er auch hunderte Bilder und fünf Videos an, weit über 10.000 einschlägige Fotos lud er aus dem Internet.

Therapie nur freiwillig

Böhm interessiert auch die Schuldeinsicht des Angeklagten. In eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher will der nämlich nicht eingewiesen werden, sondern in und nach der Strafhaft freiwillig eine Therapie machen.

"Dass Sie eine Gefahr sind, glauben Sie also nicht?", fragt ihn der Vorsitzende. "Die Therapie will ich machen, damit ich keine Gefahr mehr bin. Was ich gemacht habe, verstehe ich bis heute nicht." "Und wo haben wir jetzt die Sicherheit, dass Sie das draußen nicht mehr machen?" E. kann keine Antwort geben.

Böhm hält ihm ebenso wie die Opfervertreterin Irene Oberschlick vor, dass es schon weit vor 2008 Übergriffe gegeben habe, die aber verjährt seien. "Haben Sie schon damals etwas gemacht in Richtung Therapie?", fragt Böhm. "Nein. Ich habe nicht gemerkt, dass ich pervers bin", hört er als Antwort.

45 Prozent Rückfallsrisiko

Der psychiatrische Gutachter Karl Dantendorfer konstatiert dem Angeklagten unbehandelt ein hohes Rückfallsrisiko - konkret 45 Prozent.

Die von Verteidigerin Stefanie Anker vorgehaltenen Widersprüche in der gutachterlichen Persönlichkeitsbeschreibung erklärt der Sachverständige mit unterschiedlichen Testmethoden - wird die Selbsteinschätzung abgefragt, würden die meisten Menschen versuchen, sich besser darzustellen.

"Herr E. braucht ab sofort eine möglichst intensive Behandlung. In normaler Strafhaft würde er die nicht bekommen", winkt Dantendorfer mit dem Zaunpfahl Richtung Senat. Der Angeklagte bleibt auf Nachfrage Böhms dabei: Er will keine Zwangsbehandlung in einer Anstalt.

Böhm und die beiden Laienrichter nehmen Dantendorfers Hinweis dennoch ernst. E. wird zu fünf Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt. Er erbittet sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, derStandard.at, 24.6.2014)