Innsbruck - Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens nach einem Routineeingriff in der Innsbrucker Klinik im Oktober 2011 haben sich am Montag am Landesgericht Innsbruck drei Ärzte verantworten müssen. Den Medizinern wurde vorgeworfen, durch eine zu lange Propofolzufuhr den Tod des Kindes herbeigeführt zu haben. Die Angeklagten bekannten sich vor Richter Bruno Angerer nicht schuldig.

Das Mädchen war am 15. Oktober an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden, weil es beim Spielen Klebstoff verschluckt hatte. Unter Narkose mit Propofol sei eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen worden. Dabei musste das Mädchen intubiert werden. Am nächsten Tag sollte eine Kontrolluntersuchung durchgeführt werden. Zu diesem Eingriff sei es dann unter anderem wegen Personalmangels, es sei ein Sonntag gewesen, nicht gekommen, sagte der Erstangeklagte. "Weil das Kind langsam aufzuwachen drohte, erhöhte ich die Dosis im Laufe des Tages", fügte der aus Luxemburg stammende Arzt hinzu.

Keine ausreichende Eigenatmung

Am Montag brachte der Zweitangeklagte das Kind schließlich in den OP, um es rasch zu extubieren und die Propofolzufuhr zu stoppen. "Das Kind hatte jedoch keine ausreichende Eigenatmung. Es musste mit einer Atemhilfe unterstützt werden und das ging nur in Verbindung mit einem Narkotikum", schilderte der Facharzt für Pädiatrie. Als die Atmung des Mädchens über Stunden nicht besser wurde, sei ihm das Propofol-Infusionssyndrom (PRIS), an dem das Mädchen gestorben sei, in den Sinn gekommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er sofort die Propofolzufuhr beendet.

Die Ärzte betonten wiederholt, dass Propofol auf jeden Fall das geeignetste Sedierungsmittel gewesen sei. "Jedes andere Narkotikum hätte die Eigenatmung unterdrückt und wäre schlecht steuerbar gewesen", erklärte der Zweitangeklagte. Ein PRIS sei extrem selten, das Risiko liege bei eins zu einer Million, meinten die Mediziner.

Die Verteidiger kritisierten indes das gesamte Verfahren. Ein Privatgutachten sei bereits vor Beginn veröffentlicht worden. Der Verfasser dieses Gutachtens führe außerdem "einen Krieg gegen die Kinderklinik", meinte Rechtsanwalt Mathias Kapferer. Auch die Staatsanwaltschaft wurde von den Rechtsanwälten beschuldigt, die Pflicht zur Objektivität vernachlässigt zu haben. Der Prozess war für drei Tage anberaumt. Ein Urteil wurde für Mittwoch erwartet. (APA, 23.6.2014)