Eisenstadt - Wegen schwerem Raub ist am Montag ein 45-Jähriger in Eisenstadt zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll im Mai 2009 in Bad Sauerbrunn (Bezirk Mattersburg) eine Frau überfallen, gefesselt und beraubt haben, als sie in ihr Haus zurückkehrte. Ein Schöffensenat sprach ihn deshalb schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war im Jänner dieses Jahres von Ermittlern in Neufeld an der Leitha (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) aufgegriffen worden. "Ich bekenne mich schuldig, aber nicht in der Form, wie es in der Anklageschrift steht", sagte der 45-Jährige vor Gericht. Während er einräumte, Schmuck gestohlen zu haben, bestritt er, außerdem noch zahlreiche Uhren, einen iPod und Kleidung mitgenommen zu haben. Die Kleidung hätte gar nicht in die mitgebrachte Tasche gepasst, erklärte er. Auch den Vorwurf, er habe aus einem Wohnmobil ein Fernglas mitgehen lassen, wies er zurück. In diesem Punkt sprach ihn das Gericht frei.

Wollte wandern gehen

Eigentlich hab er damals am 14. Mai 2009 in Reichenau (Niederösterreich) wandern gehen wollen. Doch das Wetter habe ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Warum er dann eineinhalb Stunden das Haus des späteren Opfers beobachtete, wollte die Vorsitzende Karin Lückl wissen. "Es hat stark geregnet", er habe dort gewartet, bis es aufhört, schilderte der Angeklagte.

Schließlich sei er, nachdem er sah, wie die Besitzer weggingen, über die Terrassentür das Haus eingebrochen. "Ich war gerade dabei, das Haus zu verlassen, als die Frau die Tür aufgemacht hat." Dann sei es zu einer Rangelei gekommen: "Sie wollte davonlaufen und ich habe sie nicht mehr losgelassen."

Einen hölzernen Schuhspanner habe er "sicher nicht in der Hand gehabt", und damit auf die Frau eingeschlagen, wie die Anklage ihm dies vorhielt. Überhaupt: Wenn ein 100 Kilo-Mann mit einem stumpfen Gegenstand auf eine Frau einschlage, die vielleicht 40 Kilo wiege, dann erleide diese gröbere Verletzungen, "möglicherweise stirbt sie auch", mutmaßte der Angeklagte.

Ins Haus gezerrt

"Es gibt schon Blutspuren vor dem Haus draußen", konfrontierte ihn die Richterin mit den Angaben der Frau, dass er sie nicht erst im Vorraum, sondern schon im Freien gepackt und ins Haus gezerrt hätte. Das bestritt der Mann ebenso wie den Vorhalt, dass er - nachdem er das Opfer bereits gefesselt hatte - sich im Haus weiter umgesehen habe und zu ihr ins Zimmer zurückgekommen sei, um die Fesseln fester anzuziehen.

"Ich schäme mich für das, was ich getan habe", wiederholte der Angeklagte mehrfach. Die Überfallene sagte aus, sie könne sich nicht mehr an Details erinnern: "Ich will mich damit auch nicht mehr auseinandersetzen." Sie habe den Vorfall wie in einem Ausnahmezustand erlebt. Auf Nachfragen der Richterin erinnerte sich die Frau doch, dass der Angeklagte sie ins Haus gezerrt und geschlagen habe: "Zuerst mit der Faust und dann mit irgendetwas, was halt dort gelegen ist." Dann habe er sie mit Kabeln von einem Lautsprecher gefesselt.

"Alles Gute"

"Hatten sie den Eindruck, dass er eigentlich nur weg wollte?" wollte die Vorsitzende wissen. "Ich habe das Gefühl gehabt, ein jeder von uns wusste nicht, was er tun soll", meinte die mittlerweile 55-Jährige, die ihre Aussage in Anwesenheit des Angeklagten machte. Als sie damit fertig war, gab sie dem 45-Jährigen die Hand und sagte zu ihm noch: "Alles Gute."

"Das Gericht ist den Angaben des Opfers gefolgt", erklärte die Richterin, nachdem der Senat über das Urteil beraten hatte. Auch der Tathergang - dass die Frau mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen worden sei - sei mit dem Verletzungsmuster, einer Rissquetschwunde am Kopf, in Einklang zu bringen.

Als mildernd wurde die überwiegend geständige Verantwortung gewertet. Erschwerend kämen mehrfache einschlägige Vorstrafen in Ungarn hinzu. Der Verurteilte legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. (APA, 16.6.2014)