Anleger, die beim Abbau der Staatsbank per Haircut mitzahlen sollen, sind selber schuld. Das meinen Finanzminister Michael Spindelegger und Justizminister Wolfgang Brandstetter. Sie weisen sinngemäß darauf hin, dass die Investoren in landesbehaftete Nachranganleihen wissen hätten müssen, dass Kärnten "wahnwitzige“ (Brandstetter) Haftungen weit jenseits seiner wirtschaftlichen Potenz eingegangen ist. Haftungen bis zu 25 Milliarden Euro bei einem Budget von einem Zwölftel davon, das "könne nicht funktionieren“, so Brandstetter ganz richtig.

Stellt sich nur die Frage, warum der Wahnwitz – der in abgemilderter Form auch in Vorarlberg, im Burgenland und in Tirol blüht – die Verantwortlichen der Republik erst jetzt handeln lässt. Dass die Kärntner wie am Fließband garantierten, war kein Geheimnis – und hat bis zur Verstaatlichung 2009 keinen gekratzt. Der Rechnungshof etwa hat das Garantiethema 2003 in einem Hypo-Bericht gestreift. Im Rechnungsabschluss des Landes waren die Garantiesummen seit 2004 aufgelistet. 2003 hat Landeschef Jörg Haider mit dem Haftungsentgelt der Hypo sogar Geschäfte gemacht: Das Land kassierte eine Vorauszahlung für vier Jahre. Grund zum Hinschauen? Garantiert nicht.

So richtig Schluss mit den Garantien ist übrigens noch immer nicht. Es kann "erforderlich“ sein, dass der Bund beim Abbau "zugunsten (potenzieller) Käufer“ von Hypo-Vermögen haften muss. Auch das steht im neuen Gesetz. (Renate Graber, DER STANDARD, 16.6.2014)