Der schwedische Verwaltungsgerichtshof hat die automatische Rundfunk-Gebührenpflicht für alle Computerbesitzer gekippt. Das Gericht in Stockholm urteilte am Freitag (heute) in einem individuellen Berufungsverfahren, dass der alleinige Betrieb eines Computers mit Internetanschluss nicht automatisch als betriebsbereites Empfangsgerät zu werten ist.

Damit kassierte der Gerichtshof zwei Urteile unterer Instanzen, die einen Computerinhaber zur Zahlung von TV-Gebühren verpflichtet hatten, obwohl dieser glaubhaft machen konnte, den Rechner nicht gekauft zu haben, um damit fernzusehen.

Ohne Schranken

Seit Donnerstag (gestern) ist das gesamte Fernsehprogramm des öffentlich-rechtlichen Senders SVT in Schweden ohne Zusatzschranken im Internet abrufbar. Das Radioprogramm war es schon bisher. SVT argumentierte damit, dass damit auch für alle Computer in Schweden, die über einen Zugang zum Internet verfügen, Gebührenpflicht entsteht.

Seitens SVT hieß es am Freitag, man wolle den höchstgerichtlichen Entscheid vorerst nicht kommentieren. Die zuständige Kulturministerin Lena Adelsohn Liljeroth, sagte laut der schwedischen Nachrichtenagentur TT, ihr Ministerium müsse das Urteil und dessen Begründung erst genau analysieren. (APA, 13.6. 2014)