Das Urteil im Falle Copydan vs. Nokia könnte richungsweisend werden.

Foto: downhilldom / CC BY 2.0 http://flic.kr/p/aceMrn

Die Situation rund die mögliche Einführung einer Urheberrechtsabgabe ist verworren. Nicht nur in Österreich wird um die potenzielle Ausweitung der "Leerkassettenvergütung" gestritten, auch beim Europäischen Gerichtshof wird das Thema behandelt.

Dort tritt die dänische Verwertungsgesellschaft Copydan gegen Nokia an, die Entscheidung der Richter könnte erstmals auf europäischer Ebene definieren, ob und in welchem Rahmen eine Vergütung auf Speichermedien erfolgen kann.

Gespaltene Meinungen

In einem vorangegangenen Urteil hielt der Gerichtshof fest, dass eine Abgabe nur mit der Abgeltung legaler Privatkopien erfolgen könne, um nicht User, die in legalem Rahmen konsumieren, für Piraterie mitzahlen zu lassen. Ausgelegt wurde diese Position von Gegnern und Befürwortern der Festplattenabgabe freilich höchst unterschiedlich.

In Österreich hat zuletzt ein Gutachten des Verfassungsdienstes für gespaltene Meinungen gesorgt. Gegner der Abgabe griffen zuletzt zu aktionistischen Mitteln und zogen damit den Ärger der Verwerter auf sich.

Kaum Anwendungsfälle

Beantworten muss der EuGH nun auch, inwieweit eine solche Vergütung mit Kopien von legal erworbenen und per Download bezogenen Musikstücken rechtfertigbar wäre. Gegenüber der "Presse" liefert der Urheberrechtsexperte Lukas Feiler von Baker & McKenzie eine Einschätzung dazu.

Seiner Ansicht nach wäre es ein "doppelter, also ungerechter Ausgleich", für Kopien von Bezahldownloads auf eine Festplattenabgabe zu pochen. Ähnlich schätzt er die Situation für legale, werbefinanzierte Gratis-Inhalte ein.

"Begrenzt sinnvoll"

Im Cloud-Zeitalter stuft Feiler eine Festplattenabgabe nur als "begrenzt sinnvoll" ein und sieht als mögliche Alternativen Änderungen am Urhebervertragsrecht als auch eine allgemeine, geringe Abgabe für Haushalte mit Befreiungsmöglichkeit. (red, derStandard.at, 15.06.2014)