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Die meisten Beschwerden bezogen sich im Vorjahr auf Verspätungen.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Insgesamt 772 Beschwerden haben Fahrgäste im Vorjahr bei der Schlichtungsstelle der Schienen Control eingereicht. Im Vergleich zu 2012 ist dies ein Rückgang um 21,7 Prozent. Insgesamt wurden knapp 25.000 Euro an Entschädigungen und Strafnachlässen für die Fahrgäste erreicht, sagte Maria-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control, bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien.

Die Schlichtungsstelle ist erst dann zuständig, wenn sich Fahrgäste mit den Bahnunternehmen nicht einig werden, sie fungiert quasi als zweite Instanz. "Wir merken, wo der Schuh am meisten drückt", sagte Röhsler. 94 Prozent der Beschwerden betrafen im Vorjahr die ÖBB, lediglich drei Prozent andere österreichische Bahnen. Insgesamt wurden 533 Schlichtungsverfahren eingeleitet. "In über 98 Prozent konnten wir positiv zwischen den Parteien vermitteln", so Röhsler.

Beschwerden meist über Verspätungen

Die mit 22 Prozent meisten Beschwerden bezogen sich im Vorjahr auf Verspätungen und Verspätungsentschädigungen, gefolgt von Beschwerden gegen Strafen und Inkassoforderungen mit 15 Prozent. Insgesamt gingen die Beschwerden hinsichtlich von Strafen stark zurück. Die Schienen-Control führt dies auf eine kundenfreundlichere Behandlung von Einsprüchen sowie kürzere Antwortzeiten durch Bahnunternehmen zurück. Beschwerden zu Fahrpreiserstattungen und Information bzw. Kundenkontakt lagen 2013 ex aequo mit 13 Prozent auf dem dritten Platz.

Laut dem Fahrgastbericht der Schienen Control konnten die Bahnen 2013 auch ein hohes Pünktlichkeitsniveau halten. Im gesamten Personenverkehr betrug die Pünktlichkeit 95,9 Prozent (2012: 96,5 Prozent), im Fernverkehr sank sie auf 86,3 Prozent, im Nahverkehr auf 96,4 Prozent. In knapp der Hälfte der Fälle wurden die Verspätungen von den Unternehmen selbst verursacht.

Durchschnittlich 1,8 Minuten verspätet

Insgesamt waren im Vorjahr Züge im Personenverkehr um durchschnittlich 1,8 Minuten verspätet. Als tatsächlich verspätet gelten Züge allerdings erst dann, wenn die Verspätung fünf Minuten und 29 Sekunden überschreitet. Entschädigungen erhalten Fahrgäste beispielsweise bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten bei Fernverkehrszügen. Im Regionalverkehr haben Jahreskartenbesitzer Anspruch auf eine Preisminderung, wenn der Pünktlichkeitsgrad nicht mindestens 95 Prozent beträgt. Wie der Europäische Gerichtshof im Vorjahr mit einem Urteil bestätigte, haben Bahnreisende auch bei Verspätung aufgrund höherer Gewalt Anspruch auf Fahrpreisentschädigung. (APA, 11.6.2014)