"Beamte sichern sich neue Pensions-Privilegien" (Krone, 4. Juni 2014). Wenn sogar die "Krone" riskiert, die nicht geringe Zahl der Beamten in ihrer Leserschaft zu verärgern, dann muss schon etwas Gröberes passiert sein. Tatsächlich ist im Zuge des sogenannten Pensionskontos herausgekommen, dass öffentlich Bedienstete viel länger Zeit haben, sich auf eine neue, wesentlich ungünstigere Pensionsregelung umzustellen, als ASVGler, Gewerbe- und Bauernpensionisten.

Natürlich ist Fritz Neugebauer, Chef der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, sofort mit einer langen Aussendung herausgerückt, warum das alles nicht so ist und jedenfalls ganz in Ordnung. Unter dem Strich bleibt aber übrig, dass nach 1955 geborene Normalbürger mit der Pensionsreform wesentlich schlechter gestellt werden, während dieser Stichtag für Bundesbeamte erst mit 1976 angesetzt ist: eine Schonzone von 21 Jahren.

Beamte verdienen im Median mehr als ASVGler und haben wesentlich höhere Pensionen (was zum Teil mit dem höheren Anteil an Akademikern zu tun hat). Beamte können in der Frühpension unbegrenzt dazuverdienen, ASVGler nur geringfügig. Die Begründung dafür lieferte der Verfassungsgerichtshof in einem gewöhnungsbedürftigen Erkenntnis aus dem Jahr 2005: Beamte hätten ein lebenslanges Dienstverhältnis zum Staat. Daher sei die Pension streng genommen ein Verdienst auf Lebenszeit, und ein mit 62 pensionierter Finanzbeamter dürfe ungeschmälert bei einem Steuerberater dazuverdienen. Öffentlich Bedienstete gehören zu den Berufsgruppen, die am häufigsten in die sogenannte Hacklerpension (abschlagsfreie Frühpension) gehen.

Verfassungsrichter sind Beamte - ebenso wie 30 Abgeordnete zum Nationalrat (das sind 16,4 Prozent). Das ist etwas mehr als der Anteil der Beamten an den Erwerbstätigen (12,8 Prozent). In Ländern wie Frankreich (35 Prozent) und in Skandinavien sind es viel mehr. Aber Beamte sind organisationsstark und gut im Herausschlagen kleinerer Sondervorteile: "Rathaus zahlt den Beamten die Parkscheine" (Heute, 6. März 2014). Die Stadt Wien, die auch ihren Bediensteten bisher die Umstellung auf ein neues Pensionssystem erspart hat, gewährt ihnen mehr Kilometergeld. Denn: "Infolge der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien stellen die Parkgebühren bei Dienstreisen innerhalb der Stadt eine sehr hohe Kostenbelastung für die Bediensteten dar."

Das sieht jetzt wie Beamten-Bashing aus, ist es aber nicht. Es ist nur ein Hinweis darauf, dass sich im Lauf der Zeit viele größere und kleinere Beamtenprivilegien herausgebildet haben, von denen Nichtbeamte nur träumen können. Wie z. B: "Karenzurlaub: ein undurchsichtiges Beamtenprivileg" (Der Standard, 1. Februar 2014). Beamte können sich unbezahlt karenzieren lassen (zehn Jahre lang), in die Privatwirtschaft gehen und dann für die immer noch bessere Beamtenpension wieder zurückkehren.

Wenn es um Verteilungsgerechtigkeit geht, dann müssen auch die unterschiedlich guten Bedingungen zwischen Beamten und Nichtbeamten ein Thema sein. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 7.6.2014)