Klagenfurt/Wien - Im Jahr 2011 hat die Hypo Alpe Adria einen Kapitalschnitt durchgeführt und das Grundkapital von zuvor 62,5 Millionen Euro um mehr als 43 Millionen auf 19 Millionen Euro und das vom Staat gezeichnete Partizipationskapital der alten Tranchen (2008 und 2009) von 1,11 Milliarden Euro um 771 Millionen auf knapp 340 Millionen Euro herabgesetzt. Das Land Kärnten hat dagegen geklagt und nun beim Obersten Gerichtshof gewonnen.

Der OGH stellte fest, dass die Herabsetzung von Partizipationskapital ohne vorherige Auflösung der Haftrücklage gesetzwidrig war. Das klagende Land hatte mehrere Feststellungsbegehren gestellt, denen vom Erstgericht stattgegeben wurde. Das Berufungsgericht wies das Klagsbegehren ab, der OGH gab der Revision nun aber teilweise statt. Folgen hat diese Entscheidung allerdings keine. Denn mangels Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses - das Land hatte keine entsprechende Befugnis gehabt - bleiben dessen Rechtswirkungen aufrecht.

Die Republik musste wegen des Kapitalschnitts rund 700 Millionen Euro abschreiben, die Kärntner Landesholding 104 Millionen und das Land Kärnten 21 Millionen Euro. Land und Landesholding haben Widerspruch erhoben, das Geld ist trotzdem weg. (APA, 6.6.2014)