Luxemburg/Wien - Die ÖBB hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg gegen ein Kartell von Aufzugsherstellern errungen. Die Luxemburger EU-Richter urteilten am Donnerstag, dass Kartellbeteiligte für den Schaden infolge von "Preisschirmeffekten" im Windschatten eines Kartells haftbar sind.

Die ÖBB Infrastruktur AG hat gegen die Aufzug- und Rolltreppenhersteller Kone, Otis, Schindler und ThyssenKrupp geklagt, die 2007 wegen illegaler Preisabsprachen von der EU zu einer fast milliardenschweren Kartellstrafe verurteilt worden sind. Die ÖBB verlangt von den am österreichischen Kartell Beteiligten Schadenersatz in Höhe von 1,839 Millionen Euro.

Zur Erinnerung: Die Konzerne hatten seit Ende der 80er-Jahre den Markt für Aufzüge und Rolltreppen abgesprochen, Angebote koordiniert und interne Kalkulationen ausgetauscht. Dafür erhielten sie eine Geldbuße von 75 Mio. Euro aufgebrummt. ThyssenKrupp ging straffrei aus, weil sie als Kronzeuge fungierte.

Die ÖBB machte geltend, dass sie überhöhte Preise für Aufzüge und Rolltreppen bei einem Hersteller zahlen muss, der zwar nicht an dem Kartell beteiligt gewesen sei, seine Preise aber im Windschatten des Kartells nach oben angepasst habe. (APA; red, DER STANDARD, 6.6.2014)