Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hat, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt, müssen nun die Länder klären, was das für ihre Gesetzeslage bedeutet. In Österreich befasst sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juni mit der Frage, ob die österreichische Variante verfassungswidrig ist. Laut einem Bericht von ORF.at sieht die Regierung keine Veranlassung, die am 1. April 2012 Speicherung von Kommunikationsdaten wieder abzuschaffen.

"Differenzierte und verhältnismäßige Regelung"

In einer Stellungnahme des Bundeskanzleramts an den VfGH, die ORF.at in Auszügen veröffentlicht hat, heißt es: die Bundesregierung weise darauf hin, "dass die österreichische Rechtslage sehr wohl eine differenzierte und verhältnismäßige Regelung aufweist, die über den Regelungsgehalt der Richtlinie 2006/24 hinausgeht." Vor diesem Hintergrund sei die anlasslose Speicherung der Vorratsdaten im konkreten Verfahren "daher nicht relevant".

Eingriff in Grundrechte

Der EuGH hatte seine Entscheidung damit begründet, durch das Speichern der Kommunikationsdaten "sehr genaue Rückschlüsse" auf das Privatleben von Personen möglich seien, hieß es Anfang April. Dies sei ein "schwerwiegender Eingriff der Richtlinie in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten." Kritisiert wurde auch, dass die Betroffenen nicht informiert würden. Es seien "Grenzen überschritten" überschritten worden, die der Gesetzgeber "zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten" müsse.

Keine "unverhältnismäßigen Regelungen"

Auf diese Bedenken und das Fehlen von Beschränkungen sei die Regierung in ihrem Schreiben an den VfGH nicht eingegangen. Weiter heiße es darin, dass es sich nach Auffassung der Regierung, "bei den angefochtenen Bestimmungen um im öffentlichen Interesse gelegene, sachlich gerechtfertigte und nicht unverhältnismäßige Regelungen" handle, "die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen."

Bures weiter gegen Vorratsdatenspeicherung

Aus dem Bundeskanzleramt heißt es auf Anfrage des WebStandard allerdings, dass es sich bei der Stellungnahme an den VfGH um eine rein formelle Sache handle. An der Position von Ministerin Doris Bures habe sich nichts geändert, betont das Infrastrukturministerium. Sie hatte im April in einem Interview gesagt, dass man die Vorratsdatenspeicherung nicht brauche. "Österreich setzte die EU-Richtlinie nur um, weil wir das mussten." Am 12. Juni findet am Verfassungsgericht eine öffentliche, mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung statt. (br, derStandard.at, 4.6.2014)