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Der Verfassungsgerichtshof muss bis Herbst entscheiden, ob die österreichische Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist.

Foto: Martina Ressmann/dapd

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) führt in der am Donnerstag startenden Juni-Session eine öffentliche Verhandlung (am 12. Juni) zur Vorratsdatenspeicherung durch. Nach der Aufhebung der EU-Richtlinie muss der VfGH entscheiden, ob das heimische Gesetz verfassungswidrig ist.

Zumindest Herbst noch in Kraft

Die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der VfGH mit einem Antrag an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit-initiiert. Nun nimmt der VfGH das unterbrochene Verfahren wieder auf; die Entscheidung, ob die österreichische Regelung verfassungswidrig ist, sollte bis zum Herbst fallen. Zumindest bis dahin ist das Gesetz uneingeschränkt in Kraft; alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy undInternet müssen sechs Monate lang gespeichert werden.

Antragsteller geladen

Vor den VfGH gebracht haben die österreichische Regelung die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen mit Unterstützung des von den Grünen mitgetragenen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Diese Antragsteller - bzw. ihre Rechtsvertreter - sind zur öffentlichen Verhandlung geladen. (APA, 4.6.2014)