Walter Rothensteiner, Chef der RZB (li.), und der RBI-Chef Karl Sevelda (re.) wollen den Aktionären die Rückzahlung des PS-Kapitals verkünden.

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Wien - Die Eigentümer der Raiffeisen Bank International (RBI) halten am Mittwoch ihre Hauptversammlung ab. Die von Raiffeisen beantragte Rückzahlung des staatlichen Partizipationskapitals (PS-Kapital; es geht um 1,75 Mrd. Euro) wird dabei wohl ein zentrales Thema sein. Geplant ist laut Informationen des Standard, dass der Vorstand unter Karl Sevelda den Aktionären berichten kann, dass die Rückzahlung auf Schiene ist und von der Aufsichtsbehörde FMA genehmigt wird.

Allerdings wurde bis zuletzt gerechnet, ob die Bank, die in 15 osteuropäischen Ländern aktiv ist, auch nach der Rückzahlung noch die von der Notenbank (OeNB) verlangten Eigenkapitalvorgaben erfüllt. Die OeNB erstellt in den Rückzahlungsverfahren eine Art Gutachten für die FMA, wie hoch das Eigenkapital sein muss. Wie berichtet hat die OeNB angesichts der Unbilden in Russland (die dortige Bank ist der größte Gewinnbringer der RBI) und in der Ukraine der börsennotierten Raiffeisen-Bank einen Eigenkapitalpolster von 14,2 Prozent vorgeschrieben.

Neues Modell

Nach monatelangem Hin und Her und Streit mit der Aufsicht haben die Banker und ihre Wirtschaftsprüfer vor kurzem ein Modell vorgelegt, das nun abgesegnet werden soll. Die Raiffeisen-Zentralbank-Gruppe (RZB; zu ihr ressortiert die RBI) will die seit Jänner geltenden Bilanzierungsregeln anwenden, die Banken erlauben, Beteiligungen an Nichtbanken nicht mehr voll zu konsolidieren. Raiffeisen macht das für seine Beteiligung an der Uniqa geltend. Der Versicherer gehört zu 31,5 Prozent der RZB-Gruppe; fällt er (bilanzmäßig) weg, so würde das Eigenkapital der Raiffeisenbank stark entlastet - dem Vernehmen nach um 500 Mio. Euro.

Die exakte Höhe dieser Entlastung wurde von den Prüfern in der OeNB zuletzt aber wieder hinterfragt; sodass sich die 14,2 Prozent "um einen sehr geringen Betrag" nicht auszugehen drohten.

Am Dienstag, dem Tag vor der Hauptversammlung, soll die Notenbank noch am Rechnen gewesen sein - man war aber sicher, dass sich die Sache letztlich ausgehen werde. RBI und Aufseher wollten am Dienstag zu diesem sensiblen Thema keine Stellung nehmen. Sollte alles klappen wie geplant, so würde die Rückzahlung dann im Amtsblatt der Wiener Zeitung verlautbart. Danach würde die Rücklösung der Partizipationsscheine, die die Fimbag treuhändig für die Republik hält, abgewickelt werden.

VwGH kippt Strafbescheid

Der frühere RBI-Chef, Herbert Stepic, RBI-Finanzchef Martin Grüll und vier weitere Raiffeisen-manager haben abseits dessen Grund zur Freude. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat vorige Woche jenen Strafbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) aufgehoben, in dem die Genannten wegen der Verletzung von Veröffentlichungspflichten bei der Fusion bestraft wurden.

Die FMA hatte 2010 Strafbescheide erlassen, sie warf den Managern vor, die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig (im November 2009) von ihren Fusionsplänen (aus RZB und Raiffeisen International wurde die RBI) informiert zu haben. Die RBI gab die Fusionspläne am 22. Februar 2010 bekannt. Stepic und ein Kollege mussten je 30.000, vier weitere Manager je 15.000 Euro zahlen.

Der VwGH hob den UVS-Bescheid nun auf; er sieht die Informationspflichten erst dann für gegeben an, wenn die Transaktion "tatsächlich zu erwarten" sei.

Die FMA war hingegen der Meinung gewesen, dass die Banker bereits die einzelnen Schritte am Weg zur von ihnen geplanten Transaktion veröffentlichen hätten müssen.  (Renate Graber, DER STANDARD, 4.6.2014)