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Soll Ferrero die Domain-Endung .kinder exklusiv registrieren dürfen?

Foto: APA/dpa/Bachmann

Darf der Süßwarehersteller Ferrero für seine Kinderschokolade die Domain-Endung .kinder exklusiv nutzen? Diese Frage hat in Deutschland eine rege Debatte losgetreten. Der Deutsche Kinderschutzbund ist damit nicht einverstanden. Allerdings könnte es für den Protest zu spät sein.

Kinderschützer: Eltern könnten irregeführt werden

Der Begriff Kinder werde als Handelsobjekt missbraucht, kritisiert Jugendmedienbeauftragter Ekkehard Mutschler Ferreros Pläne gegenüber heise. Die Domain-Endung .kinder dürfe nicht für werbliche Zwecke genutzt werden. Mutschler befürchtet, dass Eltern irregeführt werden könnten, wenn sie nach Webinhalten für ihre Kinder suchen. Eine direkte Kaufaufforderung an Kinder ist verboten.

Umstrittene Begriffe

Die Bewerbung um neue Top-Level-Domains wurde von der Internet-Behörde ICANN 2012 gestartet. Dabei wollen sich noch weitere Unternehmen generische Begriffe als TDL sichern, die sie exklusiv nutzen würden. So hat sich Amazon etwa um .books beworben, der Kosmetikkonzern, L'Oréal um .beauty.

ICANN sieht vor, dass allgemeine Begriffe wie etwa .cloud nicht von einem Anbieter exklusiv registriert werden dürfen. Ferrero argumentierte jedoch, dass es "Kinder" als Markenname geschützt habe und es folglich nicht wie ein generischer Begriff behandelt werden sollte.

Einspruchsfrist abgelaufen

Nach Empfehlungen des ICANN-Gremiums NGPC (New gTLD Program Committee) von Februar 2014 soll bei Begriffen wie .kinder zwar auf Datenschutz Wert gelegt werden, eine Öffnung für andere Anbieter werde aber nicht gefordert. Demnach dürfte Ferrero die geschlossene Domain-Endung .kinder registrieren. Die Einspruchsfristen gegen die Registrierung sind bereits abgelaufen. Einen Vertrag zwischen ICANN und Ferrero gibt es laut heise aber noch nicht. (red, derStandard.at, 2.6.2014)