Wien - Angesichts strittiger Fragen bei der U-Ausschuss-Reform erläuterte am Freitag ein hoher Gast aus Deutschland Parlamentsvertretern das stets von allen Seiten als Vorbild gepriesene Modell beim großen Nachbarn: Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Wie berichtet sind sich SPÖ und ÖVP mit den Oppositionsparteien unter anderem nicht einig, ob nach dem Einsetzen von Untersuchungsgremien künftig auch im Zuge des Verfahrens strikt das Minderheitsrecht anzuwenden ist - was vor allem beim Stellen von Beweisanträgen und Beschlüssen von Zeugenlisten relevant ist.

Allen voran Grün pochte bisher darauf, dass all das ebenfalls ein Viertel der Abgeordneten beschließen können soll - andernfalls sei die Reform "zum Scheitern verurteilt". Anders dazu stets die Ansicht von ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka: Er besteht darauf, dass es im U-Ausschuss für die Mehrheit sehr wohl Möglichkeiten geben soll, sich gegen Anträge der Minderheit aufzulehnen.

Wie derartige Streitfälle in Deutschland nun tatsächlich gelöst werden? Dort kann dann ein Viertel der Abgeordneten, also die Minderheit, den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs anrufen, der in einem Schnellverfahren einen Entscheid fällt.

Hierzulande ebenfalls umstritten: TV-Übertragungen aus U-Ausschüssen. In Deutschland müssen zwei Drittel dafür stimmen - und die Auskunftsperson darf nichts dagegen haben.

(nw, DER STANDARD, 31.5.2014)