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Protest in Islamabad für ein Ende der Gewalt gegen Frauen.

Foto: Reuters / FAISAL MAHMOOD

Islamabad - Nach der Steinigung seiner schwangeren Tochter in der ostpakistanischen Metropole Lahore hat der Vater der 25-Jährigen die Tat als gerechtfertigt verteidigt. Ein Polizeisprecher sagte am Mittwoch, der Vater habe die Tötung seiner Tochter am Vortag gestanden. Er habe zur Begründung angegeben, dass deren Liebesheirat Schande über die Familie gebracht habe.

Menschenrechtsaktivisten und die UNO verurteilten den brutalen Angriff. Der Vater, andere Verwandte und der Ex-Verlobte der Frau hatten dem Opfer am helllichten Tag vor dem Höchsten Gericht in der ostpakistanischen Metropole Lahore mit Ziegelsteinen den Schädel eingeschlagen.

Suche nach weiteren Tätern

Nach dem sogenannten "Ehrenmord" war nur der Vater festgenommen worden. Die Polizei suchte am Mittwoch weiter nach den anderen Tätern. Nach Angaben der Polizei war die 25-Jährige, die im Jänner gegen den Willen ihrer Familie geheiratet hatte, im dritten Monat schwanger.

Die Steinigung sorgte in Pakistan und auch international für Entsetzen. "Ich bin zutiefst schockiert über den Tod von Farzana Parveen", erklärte UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay. Die 25-Jährige sei wie so viele andere Pakistanerinnen auf brutale Weise umgebracht worden, "nur weil sie den Mann ihrer Wahl geheiratet hat".

Klima der Angst

Pakistanische Menschenrechtler beklagten nach der Tat ein Klima der Angst und des zunehmenden religiösen Extremismus in Pakistan. "Die Leute haben Angst, ihre Meinung zu äußern, weil die befürchten, der Blasphemie oder des Verstoßes gegen den Islam beschuldigt zu werden", sagte die Feministin Samina Rehman.

Die pakistanische Menschenrechtskommission warf den Behörden vor, solche "schamlosen Verbrechen" durch ihre Untätigkeit zu befördern. "Ihr einziges Vergehen war es, den Mann ihrer Wahl zu heiraten - ein Recht, das per Gesetz jedem Erwachsenen zusteht", erklärte das Gremium. Der Staat versage aber dabei, seine Bürger vor solchen Gewalttaten zu schützen. (APA, 30.5.2014)