Die ARGE Daten warnt in einer Aussendung vor dem Google-eigenen Löschformular, mit dem die Entfernung sensibler Links direkt beim Suchmaschinenkonzern beantragt werden kann.

"Nicht im Sinn des EuGH"

Die Datenschutzinitiative kritisiert, dass Google durch das Formular den Eindruck erwecke, dass es "bestimmte Formvorgaben für Löschungsansprüche" gebe. Dies sei aber nicht im Sinne des EuGH, da Betroffenen nun "hunderttausende Google-Links" durchsuchen müssten, so die ARGE Daten.

ARGE Daten: "Generelle Löschung"

Dort interpretiert man das Urteil dahingehend, dass "eine generelle Löschung einer Privatperson aus der Google-Datenbank" vorgesehen sei, nicht die Angabe einzelner Links. ARGE Daten-Obmann Hans Zeger rät zu einem schriftlichen Antrag, der per Post an Google versandt wird.

Eigenes Formular empfohlen

Dafür habe der Verein ein Musterformular bereitgestellt. Zeger:  "Das Ausfüllen des Google-Online-Formulars ist sehr zeitaufwändig und am Ende weiß niemand wo dieses Formular ankommt, ob es überhaupt zur Kenntnis genommen wird und wer darauf reagiert. Bei einem schriftlichen Antrag beginnen ab Einlangen Löschungsfristen zu laufen." (fsc, derStandard.at, 30.5.2014)