Brüssel - Die EU-Kommission will keinen Gesetzesvorschlag machen, der die EU-Finanzierung von embryonaler Stammzellenforschung verbietet. Die Kommission erteilte am Mittwoch der EU-Bürgerinitiative "Einer von uns" eine entsprechende Absage. Sie sei zu dem Schluss gelangt, dass der kürzlich beschlossene Rechtsrahmen "in der derzeitigen Form angemessen ist", teilte die EU-Behörde in Brüssel mit.

Der Grund der Forschung

Die EU-Staaten und das Europäische Parlament hätten sich "aus gutem Grund darauf geeinigt, die Forschung in diesem Bereich fortzusetzen", erklärte Forschungskommissarin Maire Geoghegan-Quinn. "Embryonale Stammzellen sind einzigartig und bieten das Potenzial für lebensrettende Behandlungen, die bereits in klinischen Versuchen erprobt werden. Die Kommission wird für EU-finanzierte Forschung weiterhin strenge ethische Grundsätze und Beschränkungen anwenden. Dazu gehört auch, dass wir keine Mittel für die Zerstörung von Embryonen bereitstellen werden."

Die Kommission verfolgt nach eigenen Angaben nicht ausdrücklich das Ziel, Forschungstätigkeiten zu finanzieren, bei denen menschliche embryonale Stammzellen verwendet werden. Vielmehr fördere sie die Forschung zur Behandlung von Krankheiten wie Parkinson, Huntington oder Diabetes. Gegenstand dieser Forschung könnten auch humane embryonale Stammzellen sein, sofern dies als Bestandteil des besten Projektvorschlags vorgesehen sei. Zwischen 2007 und 2013 hat die EU nach Angaben der Brüsseler Kommission 27 Projekte mit 156,7 Millionen Euro finanziert, bei denen menschliche embryonale Stammzellen verwendet wurden.

Die Agenda der Initiative

Die Organisatoren der Bürgerinitiative "Einer von uns" hatten mehr als die erforderliche eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Staaten, darunter auch in Österreich, gesammelt. Im April kamen sie mit Vertretern der EU-Kommission zusammen, im EU-Parlament fand eine öffentliche Anhörung statt.

Die Initiative richtete sich auch gegen die EU-Entwicklungshilfe, mit der teilweise "Abtreibungen oder Lobbying für eine Legalisierung von Abtreibungen" finanziert würde. Auch solche Aktivitäten sollten nicht finanziert werden, meinten die Initiatoren.

Antwort der Kommission

EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs verteidigte die Politik der EU, widersprach aber dem Vorwurf, das diese auf Abtreibungen abziele. "Heute sterben immer noch zu viele Frauen aufgrund von Komplikationen während der Schwangerschaft und bei der Entbindung." Deshalb habe die internationale Gemeinschaft als eines der Millenniums-Entwicklungsziele festgelegt, auf die Senkung der Müttersterblichkeitsrate und einen allgemeinen Zugang zu Leistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit hinzuarbeiten. "Unsere entwicklungspolitischen Programme in diesem Bereich sollen einen breiteren Zugang zu effizienter Familienplanung schaffen, damit Schwangerschaftsabbrüche gar nicht erst nötig werden."

Die Kommission betonte, die Entwicklungszusammenarbeit stütze sich auf das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), wonach Abtreibungen keinesfalls als eine Methode der Familienplanung gefördert werden sollten, Schwangerschaftsabbrüche im rechtlichen Kontext des jeweiligen Landes stattfinden müssen und gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden sollten. Nach Angaben der Kommission investierte die EU von 2008 bis 2012 1,5 Milliarden Euro in den Bereich Gesundheit von Müttern, Neugeborenen und Kindern, 87 Millionen Euro in Leistungen der reproduktiven Gesundheit und 17 Millionen Euro in die Familienplanung. (APA, derStandard.at, 28. 5. 2014)