Graz/Wien - Bis jetzt sind Individualanträge von 16 steirischen Gemeinden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingegangen, wie Sprecher Christian Neuwirth am Freitag mitteilte. Weitere Beschwerden gegen Zwangsfusionen werden noch folgen, hieß es von der steirischen Gemeindeinitiative. Sie rechnet mit 30 bis 40 Kommunen, die weiter um ihre Eigenständigkeit kämpfen wollen.

Die bisher eingegangenen Individualanträge, die eine Überprüfung der jeweiligen Verordnungen des Landes nach dem Gemeindestrukturreformgesetz auf Verfassungskonformität zum Ziel haben, kommen aus Tauplitz, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg und Weißenbach im Bezirk Liezen, Hart-Purgstall, Brodingberg, Höf-Präbach und Raaba im Bezirk Graz-Umgebung sowie Ganz, Parschlug, Etmißl und Tragöß im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Aus dem Bezirk Murau wandten sich Teufenbach und Dürnstein an das Höchstgericht, aus den Bezirken Hartberg-Füstenfeld und Leibnitz ist es bisher jeweils eine Kommune, die dieses Rechtsmittel ergriffen hat, und zwar Waldbach und Seggauberg.

"Es sind noch einige unterwegs", sagte Otmar Hiebaum, ÖVP-Bürgermeister von Markt Hartmannsdorf und Sprecher der Initiative. Er rechnet mit 30 bis 40 Anträgen. "Wir haben zur Zügigkeit geraten, um möglichst rasch eine Entscheidung und damit Klarheit zu bekommen." Ob über die individuell zu behandelnden Anträge noch rechtzeitig vor dem Stichtag der Fusionen am 1. Jänner 2015 entschieden wird, ist offen. Der VfGH benötige im Schnitt acht Monate, so Sprecher Neuwirth. (APA, 23.5.2014)