Leoben/Graz/Wien - Die zivilrechtliche Klage eines ehemaligen Zöglings gegen zwei Admonter Patres und das Stift muss in Leoben neu verhandelt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschieden, wie am Freitag bekannt wurde. Die dritte Instanz hat damit das Urteil aus Leoben und den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz aufgehoben. Nun müssen erst einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig geklärt werden.

Der frühere Zögling hat nach Übergriffen in den 1960er-Jahren auf 410.000 Euro Schadenersatz geklagt, nachdem er bereits von der sogenannten Klasnic-Kommission 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen bekommen hatte. Der frühere Schüler soll von den beiden Paters nach eigenen Angaben in der Freizeit im Internat u.a. bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und auch mehrmals vergewaltigt worden sein. Laut Klage leide das Opfer noch heute an den Folgewirkungen wie etwa dauerhafte Verletzungen sowie teilweisen Hörverlust.

Schon in erster Instanz abgewiesen

Die Klage war in erster Instanz in Leoben wegen "Unzulässigkeit des Rechtsweges" zurückgewiesen worden. Das OLG hat das angefochtene Urteil aber per Beschluss aufgehoben. Die Patres beschritten daraufhin den ordentlichen Revisionsrekurs beim OGH mit dem Ergebnis, dass nun neu verhandelt werden muss: "Dem Erstgericht wird eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen", heißt es in dem neuesten Beschluss.

"Wir haben unser Ziel erreicht, nun wird weiterverhandelt", sagte Gerhard Hiebler, der Anwalt des Zöglings, am Freitag auf APA-Anfrage. Entscheidend werde nun, wann die Übergriffe passiert sind. Waren sie in der Freizeit, sind die Patres und das Stift "passiv legitimiert", also rechtlich klagbar. Da es laut dem Opfer außerhalb des Schulbetriebes passiert war, rechne der Anwalt nun mit einem Verfahren, in dem es neben den formellen Grundlagen endlich auch um Inhalte gehe.

Hoffnung auf außergerichtliche Einigung

Hieblers Mandant wünsche sich in Leoben einen anderen Richter als beim ersten Verfahren, da der Jurist aber keine rechtlichen Befangenheitsgründe geltend machen kann, werde wohl der gleiche Richter verhandeln. Der Anwalt habe auch noch Hoffnung, dass das Stift und die Patres "zur Einsicht kommen" und einen außergerichtlichen Vergleich ins Auge fassen.

Die Plattform "Betroffene kirchlicher Gewalt" freute sich über die Aufhebung des "absurden Urteils aus erster Instanz" und dass es nun "grünes Licht zur Aufarbeitung der Admonter Gewalt- und Missbrauchsverbrechen gibt." (APA, 23.5.2014)