Die Länderchefs stehen geeint gegen Pläne, die Machtbalance zugunsten des Bundes zu verschieben.

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Wien - Bundespräsident Heinz Fischer beklagt eine "Pattstellung zwischen Bund und Ländern". In der Kleinen Zeitung schlug er vor, die Ergebnisse des vor achteinhalb Jahren abgeschlossenen Österreich-Konvents aufzugreifen und die Verfassung zulasten der Länder zu ändern.

Peter Bußjäger vom Föderalismusinstitut in Innsbruck sagte dem Standard: "Der Vorwurf, die Länder hätten in den letzten 40 Jahren zu viel Macht angesammelt, ist im Verfassungsrecht nicht nachzuvollziehen. Dass die Landeshauptleutekonferenz heute stärker ist als damals, hängt vielmehr mit der Schwäche der jeweiligen Bundesregierungen zusammen." Dem Bundespräsidenten schwebe Zentralisierung vor - und die lehnten die Länder ab.

Wohl aber hat sich die Landeshauptleutekonferenz am Mittwoch für eine umfassende Verwaltungsreform ausgesprochen.

Viele Anläufe

Anläufe für eine grundlegende Verfassungsreform hatte es in der Zweiten Republik mehrfach gegeben: 1964 setzte Bundeskanzler Josef Klaus (ÖVP) ein Expertenkollegium für Grund- und Freiheitsrechte ein - es tagte bis in die Ära Kreisky. In 87 Sitzungen wurde viel Papier, aber keine neue Verfassung produziert. Bruno Kreisky setzte 1973 ein Redaktionskomittee ein, das 94-mal tagte. Ohne Ergebnis. Nachfolger Fred Sinowatz versuchte es 1985 mit einem "politischen Grundrechtskomitee", das 1988 immerhin ein Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit zustande brachte.

Eine von Juristen als solche betrachtete Gesamtänderung der Bundesverfassung gab es mit dem EU-Beitritt 1995 - der allerdings im Innenverhältnis zwischen Bund und Ländern wenig änderte.

Daher gab es einen neuen Anlauf mit der Einberufung des Österreich-Konvents, der vom 30. Juni 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte. Einige Detailvorschläge - Modernisierung des Wahlrechts, neues Haushaltsrecht und Schaffung von Verwaltungsgerichten - wurden umgesetzt.

Eine neue Verfassung wünscht sich Bundespräsident Fischer zum 100. Geburtstag der Republik 2018. Das würde mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode zusammenfallen. Und es böte auch Gelegenheit, die für eine Gesamtänderung der Bundesverfassung notwendige neuerliche Volksabstimmung durchzuführen.  (Conrad Seidl, DER STANDARD, 22.5.2014)