Wien - Die Pläne der Regierung zum Ausbau der Kinderbetreuung drohen an der Budgetknappheit einiger Länder zu scheitern. Tirol und Kärnten wünschen sich nun, dass die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung erst später und nicht rückwirkend mit Anfang 2014 in Kraft tritt.
Laut Vereinbarung stellt der Bund den Ländern zwischen 2014 und 2017 insgesamt 305 Millionen Euro zur Verfügung - je 100 Millionen in den Jahren 2014 und 2015, je 52,5 Millionen 2016 und 2017. Die Länder müssen diese Mittel aber kofinanzieren, wenn auch nicht mehr zu gleichen Teilen wie bisher: Als Länderbeitrag sind in diesem Jahr 50 Prozent, im kommenden Jahr 45 Prozent, 2016 dann 40 Prozent und 2017 nur noch 35 Prozent des Zuschusses vorgesehen.
Belastung für Länder
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Gesetz endet am Mittwoch. Tirol und Kärnten begrüßen zwar, dass es wieder Geld vom Bund gibt. Tirol betont aber, dass seitens des Landes "im Landesvoranschlag keine finanziellen Vorkehrungen getroffen wurden beziehungsweise werden konnten".
Auch Kärnten macht jetzt schon klar, dass man wohl nicht alle vorgesehenen Mittel abholen wird können. Argumentiert wird ebenfalls mit dem Inkrafttreten, aber auch der Komplexität und dem Fördervolumen. "Auch die Aufbringung der erforderlichen Kofinanzierungsmittel kann derzeit nicht in allen Bereichen gewährleistet werden." Kärnten fordert deshalb nicht nur wie Tirol eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr (oder bis September), sondern auch, dass die Prozentsätze der Kofinanzierung geändert werden.
Rückwirkend sinnvoll?
Ob die Rückwirkung sinnvoll ist, stellt auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts in seiner Stellungnahme in Frage.
Einen Gegenvorschlag bringt hingegen die Industriellenvereinigung. Sie will eine Staffelung der Kofinanzierung in "umkehrter Reihenfolge" und mit 35 Prozent im Jahr 2014 beginnen, da Länder und Gemeinden ihre Budgets schon erstellt hätten und nicht mehr neue Investitionen planen könnten.
Gegen generelle Mindeststandards
Niederösterreich wiederum stößt sich am Vorhaben der Regierung, bundesweite Empfehlungen für Mindeststandards in der Kinderbetreuung festzulegen. Dadurch soll die Betreuungsqualität gesichert werden. Dieser Formulierung könne aber "nicht zugestimmt werden", schreibt die Landesregierung.
Einen verpflichtenden Abschluss als Kindergartenpädagoge hält Niederösterreich ebenfalls nicht in allen Fällen für nötig. In Tagesbetreuungseinrichtungen, die keine Kindergärten sind, sei das nicht nötig, heißt es.
Sprachliche Frühförderung
Zusätzliche Probleme sieht Tirol beim Abschnitt zur sprachlichen Frühförderung von Kindern. Dazu ist festgehalten, dass es eine eigene 15a-Vereinbarung geben soll, weshalb die Bestimmung für Tirol "systemfremd" und für Kärnten "nicht sinnvoll" ist.
"Nicht auf Kosten des Ausbaus"
Hier setzt auch die heftige Kritik von Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund ein: Ein Ministerratsvortrag vom Sommer 2013 habe noch 400 Millionen für die Kinderbetreuung vorgesehen, im Regierungsprogramm waren es dann nur mehr 350 Millionen, letztlich geworden sind es 305 Millionen Euro, weil der Rest zur Sprachförderung umgeschichtet wird. AK und ÖGB finden diese Maßnahme zwar auch wichtig, aber "nicht auf Kosten" des Kinderbetreuungsausbaus.
Apropos Geld: Wichtig wäre dem ÖGB und der AK, dass jene Summe, die von den Ländern bis 2017 nicht verbraucht wird, weiterhin zweckgebunden für den Ausbau zur Verfügung steht.
Der Berufsverband der Kindergarten- und Hortpädagogen (ÖDKH) fordert Bundeskompetenz für den Kinderbetreuungsbereich und meint, der Entwurf sei "wenig ambitioniert" im Hinblick auf nachhaltige Maßnahmen zur eine bundesweit gleiche Qualität im elementaren Bildungswesen. (APA, red, 21.5.2014)