Bauherr darf für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens, bis längstens 15. Mai, keine Vergabe durchführen

Foto: Standard/Architekt Wimmer
Wien - Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für Kärnten hat am Dienstag eine von der Bietergemeinschaft Strabag/Siemens beantragte Einstweilige Verfügung gegen die Vergabe des Bauauftrags für das Klagenfurter EM-Stadion erlassen. Dies teilte eine mit der Angelegenheit befasste Anwaltskanzlei am Mittwoch der APA mit.

Damit darf der Bauherr für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens - längstens jedoch bis 15. Mai - keine Vergabe durchführen, erklärte die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Heid & Partner. "Damit ist gesichert, dass die inhaltlichen Rechtswidrigkeiten des Vergabeverfahrens vor dem UVS in angemessener Weise geklärt werden können", heißt es in der Mitteilung.

Porr/Alpine nicht an Einspruch beteiligt

5 von 6 Bewerbern für die Errichtung des Klagenfurter Fußball-EM-Stadions beeinspruchen die geplante Vergabe des Projekts an das Konsortium Porr/Alpine Mayreder. "Das ist eine absolute Novität in der Geschichte des österreichischen Vergabewesens, dass alle Interessenten, die nicht zum Zug kommen sollen, Rechtsschritte ergreifen", sagte Strabag-Anwalt Ralf Pock gegenüber der APA.

Gestern, Dienstag, um Mitternacht ist die Einspruchsfrist gegen die formelle Erteilung des Zuschlags zu Ende gegangen. Die Vergabekommission des Projekts hatte am 7. März einstimmig für den Zuschlag an Porr/Alpine Mayreder gestimmt.

Nach Angaben der Anwaltskanzlei Heid & Partner bezieht sich die heute bekannt gewordene Einstweilige Verfügung, mit der die Vergabe vorerst gestoppt wird, ausdrücklich auf einen Einspruch der oberösterreichischen Bau-Gruppe Swietelsky. Ein Anwalt der Stadt Klagenfurt habe darüber hinaus von weiteren "Nachprüfungsanträgen" durch die deutsche Bietergruppe um Max Bögl, das Bauunternehmen Granit und die deutsche Gemeinschaft Hellmich/Queck gesprochen. Damit liegen zusammen mit dem Einspruch von Strabag/Siemens fünf Anträge vor. (APA)