Damit darf der Bauherr für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens - längstens jedoch bis 15. Mai - keine Vergabe durchführen, erklärte die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Heid & Partner. "Damit ist gesichert, dass die inhaltlichen Rechtswidrigkeiten des Vergabeverfahrens vor dem UVS in angemessener Weise geklärt werden können", heißt es in der Mitteilung.
Porr/Alpine nicht an Einspruch beteiligt
5 von 6 Bewerbern für die Errichtung des Klagenfurter Fußball-EM-Stadions beeinspruchen die geplante Vergabe des Projekts an das Konsortium Porr/Alpine Mayreder. "Das ist eine absolute Novität in der Geschichte des österreichischen Vergabewesens, dass alle Interessenten, die nicht zum Zug kommen sollen, Rechtsschritte ergreifen", sagte Strabag-Anwalt Ralf Pock gegenüber der APA.
Gestern, Dienstag, um Mitternacht ist die Einspruchsfrist gegen die formelle Erteilung des Zuschlags zu Ende gegangen. Die Vergabekommission des Projekts hatte am 7. März einstimmig für den Zuschlag an Porr/Alpine Mayreder gestimmt.