Liquiditätsengpässe bei Luxemburger SICAV bringen AMIS-Fonds in Schwierigkeiten

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In einer Presserklärung beteuert die in Österreich und Deutschland aktive AMIS AG: "Suspendierte Fonds sind für Anleger kein Grund zur Sorge". In dieser Reaktion auf einen Bericht in der Tageszeitung "Kurier" heißt es, dass sich die Suspendierung von zwei Luxemburger Fonds der AMIS nicht auf die Depotentwicklung auswirke – es komme lediglich zu Verzögerungen bei Auszahlungen. AMIS Vorstandsmitglied Dietmar Böhmer: "Für unsere Anleger besteht kein Anlass zur Sorge. Ihr veranlagtes Kapital ist sicher."

Verschulden in Luxemburg AMIS schiebt das Verschulden an den Verzögerungen auf die Depotbank in Luxemburg, wie Fonds professionell berichtet. Diese wurde im Vorjahr unter die Aufsicht der Luxemburger CSSF gestellt, da die Behörde Fehler bei der Nettoinventarwertberechnung der Fonds sowie bei der Angabe der Assets in den Fonds vermutete.

AMIS beteuert, dass die Angaben zu den Assets in den Fonds stets korrekt waren, die sei in einem Prüfverfahren auch bestätigt worden. Nur ein Fehler bei der Nettoinventarwertberechnung sei derzeit noch nicht geklärt. Die Fakten liegen beim Wirtschaftsprüfer, um die Neuberechnung bei der Aufsichtsbehörde in Luxemburg einzureichen und absegnen zu lassen. Der AMIS Vorstand gehe jedoch davon aus, dass die Suspendierung bald aufgehoben sein wird.

Seit einem Jahr supendiert

Was unter "bald" zu verstehen ist, wird in der Presseaussendung nicht näher erläutert, dürfte für die betroffenen Anleger aber von Interesse sein. Denn tatsächlich reicht die Geschichte schon ein Jahr zurück und kann schon im Rechenschaftsbericht der AMIS Funds Sicav (März 2004) nachgelesen werden.

Damals wurden der Umbrella-Fonds und damit auch die 13 Subfonds durch die Luxemburger Finanzaufsicht vom Handel suspendiert. Ein- und Auszahlungen in diese Fonds sind seither nicht mehr möglich. In dem Rechenschaftsbericht heisst es, dass die Luxemburger Aufsichtsbehörde ihre Besorgnis darüber geäußert hat, dass die "IBL Investmentbank Luxembourg in ihrer Eigenschaft als Zentralverwaltung und Depotbank nicht in der Lage gewesen sei, die Nettoinventarwerte ordnungsgemäß zu berechnen und die Existenz und Verfügbarkeit der Vermögenswerte der SICAV zu bestätigen".

Weiters wird auf die "Firstinex Internet"-Anleihe hingewiesen, für die kein Marktwert ermittelt werden konnte. In das Produkt Vario Invest wurde ein Schuldpapier einer Gesellschaft namens I&E Investment and Equity Group gekauft. Und diese I&E gehört den AMIS-Miteigentümern Harald Loidl und Dietmar Böhmer, die mit dem Kapital ihrer AMIS-Kunden Immobilienprojekte in Florida finanzieren.

Laut Auskunft von Vorstand Robert Mitter verwaltet man im Vario Invest zwischen 12,5 und 13 Millionen Euro. Vario Invest investiert, so bestätigte Mitter gegenüber FONDS professionell, rund fünf Prozent seiner Mittel in Firstinex und rund 70 Prozent in die I&E-Anleihe. Die IBL Investmentbank – jene Bank, die der Luxemburger Behörde weder den Nettoinventarwert der vom Handel suspendierten AMIS-Fonds noch die Existenz der Assets nachweisen konnte – ist auch die Depotbank des Vario Invest.

Stellungnahme der FMA

Fonds professionell wollte von der Finanzmarkt-Aufsicht wissen, wieso sie nicht früher auf die offensichtlichen Probleme bei AMIS reagiert hat. Die Fragen wurden schriftlich beantwortet.

Fonds professionell: Die Depotbank der AMIS Funds SICAV war nicht in der Lage, dessen Nettoinventarwert zu errechnen bzw. konnte den Luxemburger Behörden nicht den Nachweis erbringen, dass die angegebenen Assets überhaupt vorhanden sind. Wie kann es sein, dass in Österreich ein anderes Produkt aus demselben Haus vertrieben wird, das noch dazu bei der gleichen Depotbank liegt?

FMA: "Weder die Investmentgesellschaft AMIS FUNDS Sicav noch die Depotbank unterliegen der Aufsicht der FMA. Beide unterliegen der Aufsicht der Luxemburger Behörden. Damit liegt nach europäischem Recht die alleinige gesetzliche Maßnahmenkompetenz bei den Luxemburger Behörden. Die FMA hat keine gesetzliche Handhabe, vor der Geschäftstätigkeit ordnungsgemäß konzessionierter Finanzdienstleister zu warnen, schon gar nicht, wenn diese nicht ihrer Aufsicht unterliegen."

Fonds professionell: Wäre es nicht die Pflicht der FMA gewesen, österreichische Anleger davon in Kenntnis zu setzen – immerhin sind Manager und Depotbank ident?

FMA: Die FMA hat die Mitteilung der Luxemburger Aufsicht CSSF, dass AMIS FUNDS Sicav bis auf weiteres gesperrt sind, unverzüglich nach Mitteilung durch die CSSF veröffentlicht. Das Produkt AMIS Vario Invest ist kein österreichischer Investmentfonds nach dem Investmentfondsgesetz. Es unterliegt daher nicht der Aufsicht der FMA. Aus der AMIS-Gruppe unterliegt der Aufsicht der FMA lediglich das Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) "AMIS Financial Consulting AG" mit Sitz in 1040 Wien. Dieses verfügt über eine Konzession zur Vermögensberatung, Vermögensverwaltung sowie zur Vermittlung von Wertpapiergeschäften und ist berechtigt, sich dazu auch freier Mitarbeiter zu bedienen. In der Aufsicht über WPDLU hat die FMA weder die gesetzliche Kompetenz zur Produkt- noch zur Prospektaufsicht. Die Aufsicht über WPDLU normiert eine Verhaltensaufsicht, die auf die Einhaltung der Wohlverhaltensregeln nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (Anlegen eines Risikoprofils; Beratung, Vermittlung und Verwaltung nach Risikoprofil; Risikoaufklärung …) fokussiert.

Fonds professionell: Wie uns AMIS-Vorstand Robert Mitter bestätigte, sind rund 75 Prozent des Vario-Invest-Volumens in Wertpapiere verbundener Unternehmen investiert. Der Großteil davon in eine Anleihe der Firma I&E, einer Immobiliengesellschaft, die in Florida aktiv ist und sich im Besitz der Amis-Gesellschafter und -Organe Loidl und Böhmer befindet. Ist ein solches Investment gestattet? Wenn nicht, warum geht die FMA nicht dagegen vor? Ist eine solche Anlagepolitik nicht zumindest bedenklich?

FMA: Bei Produkten, die nicht ihrer Aufsicht unterliegen, hat die FMA auch nicht über die Anlagestrategie zu befinden. Der österreichische Gesetzgeber geht vom Konzept des mündigen Konsumenten aus, der in seiner Anlageentscheidung frei ist. Produkte sind daher nur in den vom Gesetzgeber genau definierten Fällen (etwa Investmentfonds nach österreichischem InvFG) zu genehmigen. Ansonsten fokussiert der Gesetzgeber auf Aufklärungs- und Informationspflichten durch den Finanzdienstleister, die dem Konsumenten die Möglichkeit geben, eine informierte, aber freie Entscheidung zu treffen.

Fonds professionell: Obwohl die FMA den Fall offensichtlich bereits untersucht, wurde bisher noch immer keine Warnung ausgesprochen. Gibt es keine Handhabe? Gibt es andere Gründe dafür, dass bisher nicht eingeschritten wurde?

FMA: Der Gesetzgeber gibt der FMA nur dann die Möglichkeit, vor einem Anbieter von Finanzdienstleistungen zu warnen, wenn dieser in Österreich konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen anbietet, ohne über die erforderliche Konzession zu verfügen, und gleichzeitig für behördliche Maßnahmen nicht habhaft gemacht werden kann. Ansonsten unterliegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht und damit der Amtsverschwiegenheit. (red)