"Die Erlösung" von Egon Schiele aus dem Jahr 1913 soll von der Bräunung des Papiers "erlöst" worden sein.

Foto: Albertina
...Dort seien aber zumindest drei gebleicht worden.


Wien - Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder war am Freitag nicht zu sprechen; im Bundesdenkmalamt stellt man sich unwissend oder verweigert einen Kommentar. Die Angelegenheit aber ist hoch brisant: Schröder habe, heißt es aus sehr gut informierten Kreisen, im Sommer 2004 fünf Zeichnungen von Egon Schiele, darunter die Erlösung aus dem Jahr 1913, in die Schweiz transportieren lassen. Und zwar, laut Ausfuhrantrag, zu wissenschaftlichen Zwecken.

In der Tat aber seien die fünf Blätter bei einem Restaurator gelandet. Die Ausfuhr sei daher falsch deklariert worden. Und der Restaurator habe zumindest drei Zeichnungen (die beiden anderen befänden sich noch in seiner Werkstatt) einem Verfahren unterzogen, das höchst umstritten ist, weil es dem Denkmalschutzgedanken zuwiderlaufe: Das ob der mangelnden Qualität gebräunte Papier sei offensichtlich gebleicht worden.

Diese Methode wird gerne vom Kunsthandel angewendet. Denn mit einem weißen Blatt ließen sich höhere Preise erzielen. Bei unverkäuflichem Museumsgut sprach sich das Denkmalamt bisher immer gegen eine derartige Korrektur aus rein ästhetischen Gründen aus: um die Authentizität des Blattes zu erhalten.

Rudolf Leopold, Schiele-Experte ohnegleichen, will den gegenwärtigen Fall zwar nicht kommentieren. Mit Schröder, Ende der 90er-Jahre kaufmännischer Direktor des Leopold Museums, sind aber viele negative Erfahrungen verknüpft: Schröder habe sich damals, so der Schiele-Wiederentdecker, negativ über seine Restaurierungspraktiken geäußert.

Gegenüber dem STANDARD kritisiert Leopold nun Schröder: "Er versteht wenig von Grafik und noch weniger von Restaurierung." Seiner Meinung nach hätte zum Beispiel Albrecht Dürers Feldhase vor dem Transport nach Madrid von den Stockflecken befreit werden müssen. (DER STANDARD, Printausgabe, 12./13.03.2005)