Bietergemeinschaft rund um Strabag erhebt Einspruch gegen Vergabe - Nähere Details werden zu Mittag bekannt gegeben

Foto: Standard/EM Stadion Klagenfurt Porr Architekt Wimmer
Wien - Das Konsortium um den Baukonzern Bauholding Strabag, das für die Errichtung des Klagenfurter Fußball-EM-Stadions geboten hat, geht gegen die am Montag publik gewordene Entscheidung der Vergabekommission rechtlich vor und reicht "Nachprüfungsanträge" sowohl beim unabhängigen Verwaltungssenat als auch beim Bundesvergabeamt in Wien ein.

Entscheidung soll nichtig erklärt werden

Ziel der Rechtsschritte ist es, die Entscheidung der Bewertungs-Kommission zu Gunsten von Porr/Alpine Mayreder für nichtig erklären zu lassen, dies müsse innerhalb der nächsten zwei Monate geschehen. Dies erklärten die Rechtsvertreter des Konsortiums, Anwälte dreier auf Vergaberecht spezialisierter Sozietäten, am Freitagmittag in Wien.

Das Offert der Bietergemeinschaft aus Strabag, Siemens und zweier Konzerngesellschaften des niederländischen Bauriesen Royal Bam sei gegenüber dem Projekt Porr/Alpine Mayreder "preislich günstiger und technisch mindestens gleichwertig".

Einstweilige Verfügung gefordert

Die zuständige angerufene Instanz (wahrscheinlich der Verwaltungssenat) hat nach Darstellung der Anwälte nun zwei Monate Zeit, den Spruch der Vergabekommission für nichtig zu erklären. In diesem Fall müsste die Kommission die vorliegenden Offerte ein weiteres Mal inhaltlich bewerten. Gleichzeitig mit diesem Hauptantrag wird eine einstweilige Verfügung gefordert, die bis zur Klärung eine Vergabeentscheidung verhindern soll.

Ziel sei es, weder die Austragung der EM in Klagenfurt zu torpedieren, noch nachträglich Schadenersatz zu bekommen, beteuerten die Anwälte. Es gehe lediglich darum, den Auftrag, der ihm auch zustehe, dem Klienten zukommen zu lassen. Sollte daraus ein zeitlicher Druck entstehen, so sei dieser dem Bauherren zuzuschreiben, der das Verfahren "sehr lange hat schleifen lassen".

Angebot zu Unrecht vorab ausgeschieden

Das gesamte Verfahren sei "schlicht und ergreifend eine Farce gewesen", sagte Rechtsanwalt Ralf Pock. Darüber hinaus wurde auch von gravierenden, auch europa-rechtlichen Rechtsmängeln gesprochen. Zentrales Argument in der juristischen Argumentation: Das Angebot des Konsortiums um die Strabag sei zu Unrecht vorab aus dem Verfahren ausgeschieden worden und daher der Kommission (die einstimmig entschieden hatte) gar nicht zur Beurteilung vorgelegen.

Nach Darstellung der Anwälte des Strabag/Siemens-Konsortiums wurde das Projekt - wie drei weitere - von einer Vorprüfungskommission vorab aus dem Entscheidungsverfahren ausgeschlossen, mit der Begründung, dass das von der Strabag vorgelegte Letzt- und Bestangebot eine "nicht nachvollziehbare Reduktion des Angebotspreises von ca. 10,7 Millionen im Verhältnis zum Erstangebot" enthalte. Dies sei geschehen, obwohl Strabag/Siemens damit nur der Forderung nachgekommen sei, die angebotene Leistung zu reduzieren und damit billiger zu werden.

Umstrittene Entscheidung der Vorkommision

Übrig geblieben seien für die Entscheidung der Vergabekommission zwei Angebote, von denen nur eines - jenes der Porr/Alpine Mayreder - tatsächlich wettbewerbsfähig gewesen sei. Logische Folge: Der Zuschlag an die Arbeitsgemeinschaft aus Wien (Porr) und Salzburg (Alpine).

Das Strabag-Konsortium hat nach Darstellung der Anwälte ein Hauptangebot und mehrere Alternativangebote abgegeben, von denen zumindest eines preislich unterhalb jenes Angebots gelegen sei, das am Montag den Zuschlag bekommen hat. Während die Strabag die Garantie einer durchgehenden Bespielbarkeit für den FC Kärnten während der Bauzeit gegeben habe (monetärer Wert laut Gutachten: 3 Mio. Euro), habe dies das Porr-Alpine-Offert nicht enthalten. "Daher müssten eigentlich die 3 Mio. Euro auf den Angebotspreis (von Porr/Alpine, Anm.) aufgeschlagen werden", so Pock. Aber auch davon abgesehen habe Strabag/Siemens günstiger geboten.

Porr/Alpine "Vorbefasstheit" vorgeworfen

Eigentlich hätte nicht das Offert von Strabag/Siemens, sondern jenes von Porr/Alpine ausgeschieden werden müssen, argumentierte der für Royal Bam tätige deutsche Anwalt Helmrich Bornheim. Zu begründen sei dies u.a. mit der "Vorbefasstheit" eines Architektenbüros im Konsortium Porr/Alpine.

Dieses Büro habe im Jahr 2002 eine Machbarkeitsstudie über das Stadion für den Bauherren erstellt. Seine Anwaltsgesellschaft "Bornheim, v. Rosenthal & Kollegen" habe in den vergangenen Jahren mit 40 bis 50 europäischen Vergabeentscheidungen zu tun gehabt, "aber solche gravierenden Verstöße gegen Europarecht haben wir dabei bei keiner einzigen Ausschreibung erlebt", sagte Bornheim.

Die Zeit reiche aus, die Angebote neu zu bewerten und den Stadionbau zeitgerecht zum Abschluss zu bringen, erklärten die Anwälte. "Die maximale Verzögerung beträgt zwei Monate."

Sollte der Verwaltungssenat den Einspruch zurückweisen, bleibt dem Konsortium noch der Weg zu den österreichischen Höchstgerichten und zur Europäischen Kommission. In diesem Fall könne es aber nicht mehr um den Zuschlag für den Bau, sondern um einen allfälligen Schadenersatz gehen, hieß es. (APA)