PraktikantInnen an der Fakultät für Psychologie der Uni Wien können aufatmen: Im Streit um die Bezahlung der Versicherungsbeiträge (derStandard.at/Uni berichtete ) hat das Ministerium nun auch schriftlich zugesagt, dass es die Kosten übernehmen wird. Nach dem von der Psycholgie verhängten Praktikumsstopp hatte Sektionschef Sigurd Höllinger dies zwar bereits mündlich zugesichert, Dekanin Christine Spiel verlangte jedoch eine schriftliche Zusage.

"Abwicklung in der Praxis noch nicht geklärt"

In einem derStandard.at/Uni vorliegenden Dokument stellt Höllinger nun fest, dass das Ministerium den Universitäten "jene Kosten, die sich aus der genannten Versicherungspflicht ergeben, gegen Nachweis ersetzen wird." Spiel bestätigt, diese schriftliche Zusage erhalten zu haben: "Wir freuen uns sehr, dass das nun geklärt ist." Alles ausgestanden sei aber noch nicht, mahnt die Dekanin: "Manche Dinge klingen besser als sie sind, denn das muss ja auch organisiert werden." Um ein Chaos zu verhindern, will die Dekanin erst die konkrete Abwicklung in der Praxis klären und kündigt an: "Wenn alles fixiert ist, werden wir die Studierenden informieren."

Versicherungspflicht

Hintergrund für die aktuelle Problematik am Institut für Psychologie eine Regelung im Sozialversicherungsrecht, die eine eigene Versicherung bei Praktika vorschreibt. Konkret geht es um Paragraph 4 des ASVG, in dem die Versicherungspflicht für "Schüler und Studenten [...], die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit ausüben, wenn diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienst- oder Lehrverhältnisses ausgeübt wird", verankert ist.

Versichert werden müssen demnach etwa Studierende, die ein Praktikum während des Studiums absolvieren müssen. Betroffen davon sind die Fächer Medizin, Psychologie, Veterinärmedizin und einige technische Studienrichtungen, in denen im Studienplan ein Praktikum vorgeschrieben ist.

Regelung 2004 erstmals exekutiert

Bislang wurde diese Regelung aber nicht exekutiert, sprich die Beiträge nicht eingehoben. Den Stein ins Rollen brachte ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, in dem sich ein Betroffener sein Praktikum als Versicherungszeit anrechnen lassen wollte - mit Erfolg. Als Konsequenz fordern die Gebietskrankenkassen seit dem Vorjahr die Versicherungsbeiträge von den ArbeitgeberInnen ein. Das Institut für Psychologie verhängte daraufhin einen vorläufigen Praktikumsstopp, weil es sich nicht in der Lage sah, die Versicherungsbeiträge zu zahlen.

Um dieses Problem auf Dauer zu lösen, kündigt das Ministerium nun an, dass die entsprechende Bestimmung im Sozialversicherungsgesetz "ersatzlos" gestrichen werden soll. (sof)