Die Novelle zum UVP-Gesetz ist nicht ganz so schlimm ausgefallen, wie man nach dem ersten Abänderungsantrag befürchten musste - zumindest einige Einwände der Umweltschützer wurden berücksichtigt.

Wenn wahr wird, was der Umweltminister verspricht, wird sich in der Praxis nicht viel ändern: Wenn ein Projekt große Umweltauswirkungen befürchten lässt, wird sich keine Landesbehörde trauen, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterbinden.

Und dann kann zügig geprüft und schnell gebaut werden. Wenn's um ein Projekt für eine internationale Sportveranstaltung geht, bereits nach vier Monaten - so hat es Minister Josef Pröll vorgeschlagen, so wurde es beschlossen.

Das aber ist der eigentliche und in der Diskussion wenig beachtete Kern des UVP-Gesetzes: Wenn ein Projekt korrekt vorbereitet ist, kann es gerade mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wesentlich schneller durchgezogen werden als ohne.

Denn die UVP zielt im Kern auf eine Verfahrenskonzentration ab: Ein komplettes Projekt kann in einem einzigen Schritt von einer einzigen Behörde genehmigt werden. Nachbarn - und ab Jahresmitte auch die Umweltverbände - können im Verfahren zwar mitreden, da und dort Nachbesserungen verlangen.

Aber wenn für ein Projekt erst einmal eine UVP in Gang gesetzt worden ist, dann stehen die Chancen gut, dass es im Wesentlichen unverändert umgesetzt werden kann.

Umweltschützer halten die UVP daher auch nicht für ein Instrument zur Verbesserung oder gar Verhinderung von Großprojekten, sondern schlicht für ein Durchsetzungsinstrument. Für eines, dem mit der Novelle noch ein Turbo eingebaut wurde. Wer schnell und groß bauen will, dem kommt die Novelle gelegen: Mit der neuen UVP kommt er schneller ans Ziel als ohne. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 03.03.2005)