Wien – Vom ehemaligen Vorbild, dem Punkteführerschein in anderen Ländern Europas, ist nicht viel übrig geblieben. Deshalb heißt die österreichische Variante, die Mittwoch im Parlament von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde, auch Vormerksystem. Der Katalog beinhaltet 13 Verkehrsdelikte (siehe Grafik ), deren Begehung beim ersten Mal mit einer Vormerkung, beim zweiten Verstoß mit einer Nachschulung und beim dritten Vergehen mit dem Entzug der Fahrberechtigung für drei Monate geahndet wird. Das neue Vormerksystem wird am 1. Juli in Kraft treten. Risikolenker sollen schneller aus dem Verkehr gezogen werden

Das Ziel sei, Risikolenker schneller aus dem Verkehr zu ziehen, sagte Verkehrsminister Hubert Gorbach (FP). Grüne und SPÖ stimmten gegen das Vormerksystem, es sei ein "fauler Kompromiss" und ein "Kniefall vor rasenden Sturschädeln".

Delikt wird nach zwei Jahren gelöscht

Die Begehung eines Deliktes wird im örtlichen Führerscheinregister festgehalten und nach zwei Jahren gelöscht, egal ob in dem Zeitraum ein weiteres Vergehen begangen wurde. Nicht auf der Liste enthalten sind die von Verkehrsexperten reklamierten Geschwindigkeitsdelikte.

"Nachbesserungen" gefordert

"Die Hauptunfallursache, zu hohes Tempo, und die wachsende Gefahr, Handy am Steuer, sollten ebenfalls in den Katalog aufgenommen werden", forderte Martin Blum vom Verkehrsclub Österreich. Auch der ÖAMTC plädiert für "Nachbesserungen".

Maßnahmen unzureichend definiert

Maßnahmen, wie Nachschulung oder Fahrtraining, seien unzureichend definiert. Der ARBÖ vertrat stets die Ansicht, bestehende Regelungen reichten aus, müssten aber besser kontrolliert werden.

Bisher geltende Vergehen bleiben unberührt

Alle bisher geltenden Vergehen, die einen Entzug des Führerscheins zur Folge haben, bleiben unberührt. So müssen Autolenker weiterhin ihren Schein abgeben, wenn sie beispielsweise das Tempolimit im Ortsgebiet um vierzig km/h übertreten. Es gibt aber eine Verknüpfung: Wird ein Entzugsdelikt begangen, werden bestehende Vormerkungen aufgerechnet, der Führerschein muss in so einem Fall pro Vormerkung um zwei Wochen länger abgegeben werden. (APA, simo, DER STANDARD Printausgabe 3.3.2005)