New York - Zehn Jahre nach der Weltfrauenkonferenz in Peking will die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen die Umsetzung der 1995 vereinbarten Ziele überprüfen. Schon vor Beginn der Beratungen am Montag in New York zeichnete sich jedoch ein Streit über die Frage der Abtreibung ab. Die USA bestanden auf einer Klausel in der Abschlusserklärung, wonach Frauen kein Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch haben sollen.

Peking-Dokument

Die zweiwöchige Sitzung der UN-Frauenrechtskommission sollte mit Reden von PolitikerInnen und ExpertInnenen eröffnet werden. Es wurden Stellungnahmen von etwa 6.000 Frauenrechtlern aus mehr als 100 Ländern erwartet. Das 150-seitige Dokument von Peking, das im Mittelpunkt der Beratungen stehen sollte, verlangt ein Ende der Benachteiligung von Frauen in zwölf kritischen Bereichen - vom Gesundheits- und Bildungswesen über Beschäftigung und politische Beteiligung bis hin zu den Menschenrechten.

Abtreibung als Menschenrecht

BeobachterInnen rechneten damit, dass die Kontroverse um das Recht auf Abtreibung die Debatten hinter verschlossenen Türen ebenso wie die Schlagzeilen der Medien dominieren würde. Im Protokoll von Peking werden Abtreibungen nach amerikanischer Interpretation als Menschenrecht legalisiert. Wegen des Disputs konnte nicht schon vor Beginn der Sitzung ein Konsens über eine Grundsatzerklärung erzielt werden, wie die VeranstalterInnen gehofft hatten.

Darin hätten die Teilnehmerländer ein neues Bekenntnis zu den Zielen von Peking ablegen und eine konsequente Umsetzung der noch offenen Fragen fordern sollen. Die USA verlangten jedoch, die Erklärung müsse betonen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Abtreibungen gebe. (APA/AP)