Innsbruck - Die Leiterin des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes, Brigitte Bailer-Galanda hält es "für sehr unwahrscheinlich", dass eine NSDAP-Mitgliedskarte wie jene von Tirols Altlandeshauptmann Eduard Wallnöfer gefälscht worden sein könnte.

"Mir ist von einer Fälschung noch nie etwas zu Ohren gekommen", sagt Bailer-Galanda zum Standard. Die Akten waren zunächst im Berlin Document Center (BDC) unter US- Verwaltung und sind 1994 vom Bundesarchiv Berlin übernommen worden. "Der Zugang zum BDC war schwierig, streng kontrolliert. Und wieso hätte jemand eine NSDAP-Karte fälschen sollen?", so Bailer-Galanda.

Wie berichtet, will Landeshauptmann Herwig van Staa die Authentizität der Karte seines Schwiegervaters Wallnöfer durch das Landesarchiv prüfen lassen. Laut Archivdirektor Schober ist dafür kein Zeitlimit vorgesehen. Unklar ist, wer die Recherche bezahlt, von van Staa war keine Stellungnahme zu erhalten.

Offen bleibt daher auch ein Beleg für van Staas Behauptung, der Informant des Nachrichtenmagazins profil sei "angeblich eine früher in der Grünen-Partei eine Funktion habende Person" . Die Quelle für diese Behauptung will van Staa laut Sprecher Markus Giesinger nicht nennen. Die Grünen sehen darin ein Ablenkungsmanöver "mit rein politischer Absicht". "Abgesehen davon, dass der Vorwurf nicht haltbar ist, ist es abstrus, dass sich van Staa auf den Übermittler der Nachricht stürzt, statt sich mit der historischen Wahrheit zu befassen", sagte Kultursprecherin Uschi Schwarzl. "Das Dokument ist allen zugänglich. Es ist egal, wer es entdeckt und das Magazin informiert hat."

Im Wallnöfer-Erhebungsakt von 1946/47 (XIII/3li-1098/ 353) im Landesarchiv, den der Standard einsehen konnte, gibt es kein Dokument, das eine NSDAP-Mitgliedschaft Wallnöfers ausschließt. Der Akt, mit neun Dokumenten, wurde angelegt, weil sich Wallnöfer am 5. 4. 1946 gemäß dem Verfassungsgesetz von 1945 als NSDAP-Mitglied registrieren hat lassen. Laut "Meldeblatt" gab er an, er habe "nie eine Ausweiskarte" erhalten, aber auch nicht "einen ablehnenden Bescheid". (DER STANDARD, bs, Printausgabe, 26./27.2.2005)