Anwalt Georg Bürstmayr über die Asylnovelle: "Ich bin stinksauer".

Standard : Herr Bürstmayr, wie schätzen Sie die Regierungspläne zur Asylgesetzreform ein – so weit man sie derzeit kennt?

Bürstmayr: Zweischneidig. Laut Asylgesetzentwurf wurden einige Schwächen der bisherigen Regelungen beseitigt. So ist jetzt etwa klar, dass minderjährige Asylwerber zu jedem Zeitpunkt einen gesetzlichen Vertreter haben müssen. Aber ich bin trotzdem stinksauer.

Standard: Warum das?

Bürstmayr: Weil das Recht der Asylwerber auf selbst gewählte, umfassende Vertretung gekippt wurde. Bescheide sollen jetzt direkt an den Asylwerber gehen, sein Rechtsvertreter wird lediglich "schnellstens" informiert – zu diesem Zeitpunkt kann der Mandant schon längst abgeschoben sein. Ich aber lasse mir meine Mandanten ungern unter der Nase außer Landes schaffen.

Standard: Für Aufsehen sorgen auch die Pläne, die "Verleitung zum missbräuchlichen Stellen von Asylanträgen" strafrechtlich zu verfolgen. Was halten Sie davon?

Bürstmayr: Das wäre rechtsstaatlich hochgradig bedenklich. Es würde dazu führen, dass sich Strafrichter, die mit dem Asylrecht bisher nichts zu tun haben, mit abgelehnten Asylanträgen beschäftigen müssten, um festzustellen, ob Missbrauch stattgefunden haben könnte.

Standard: Wäre dadurch Ihre Arbeit als Asylanwalt beeinträchtigt?

Bürstmayr: Sicher. Besonders bedrohlich wäre die Situation aber für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer, die sich – etwa bei Amnesty – für faire Verfahren von Flüchtlingen einsetzen. Sie stünden mit einem Fuß im Kriminal. (DER STANDARD, Irene Brickner, Printausgabe, 23.2.2005)