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Grafik: Archiv
Dem Ärger mit kopiergeschützten Un-CDs lässt sich am einfachsten mit Musikeinkäufen im Internet begegnen. Nachholbedarf haben einige Anbieter allerdings bei der Audioqualität, der Transparenz ihrer Nutzungsbedingungen und der Bedienfreundlichkeit ihrer Shops, so das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 5/05.

Probleme

Es ist schon ärgerlich genug, wenn sich die neue Lieblings-CD wegen eines Kopierschutzes nicht auf dem PC abspielen lässt. Mit ein wenig Pech läuft sie auch im Auto nicht. Die Musik auf einen tragbaren MP3-Player zu überspielen, daran ist schon gar nicht zu denken. Solchen Problemen geht man mit Einkauf im Internet aus dem Weg.

Kontrolle

Die legal heruntergeladenen Musikdateien aus den meisten Online-Shops sind verschlüsselt. Ihre Nutzung kontrolliert ein digitales Rechtemanagementsystem (DRM), das genau festlegt, auf wie vielen PCs man die Musik abspielen und wie oft man sie auf einen Player übertragen oder auf eine Audio-CD brennen darf. Wer die Songs allerdings in das Audio-CD-Format konvertiert, kann danach frei über sie verfügen und muss sich über DRM keine Gedanken mehr machen. Der Qualitätsverlust bei erneutem Komprimieren, beispielsweise in das MP3-Format, ist gering. Bei einigen Anbietern erhält man sogar MP3-Dateien ohne DRM, allerdings keine Titel von den großen Musiklabels.

"Die aktuellen DRM-Bedingungen schränken den fairen Gebrauch praktisch nicht ein", kommentierte c't-Redakteur Dr. Volker Zota. "Der Käufer hat viel weiter gehende Nutzungsrechte als beim Kauf einer kopiergeschützten CD. Vor allem darf er auch weiterhin Kopien für den privaten Gebrauch machen."

Kritik

Zu kritisieren sei allerdings die mangelnde Transparenz: Bei den meisten Portalen unterscheidet sich der Umfang der Rechte je nach Herkunft der Songs.

Uneinheitlich fiel auch die Bewertung der Tonqualität aus. Gut schnitten im Hörtest die Dateien von Sony Connect, Media Online und medionmusic sowie der kleineren Independent- Portale eMusic und Finetunes ab. Befriedigend waren die Ergebnisse beim iTunes Music Store von Apple und wippit. Sehr schlecht hingegen wurden die Hörproben von Karstadt, MSN Music, MTV, Packard Bell und Tiscali bewertet, die sich allesamt von dem britischen Unternehmen OD2 beliefern lassen. "Viele Songs waren mit veralteter Software kodiert, die deutlich hörbare Artefakte erzeugt", erläuterte Zota.

Angebot

Den besten Bedienkomfort boten die Portale von Apple und Sony. Die Bezahlung erfolgt meist per Kreditkarte. AOL rechnet über den Kunden-Account ab, bei T-Onlines Musicload kann man über die Telefonrechnung bezahlen.