Berlin - Die rot-grüne Koalition in Deutschland hat sich jetzt endgültig auf eine Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts im Kampf gegen den Rechtsextremismus verständigt. Das bestätigte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, in Berlin. Bei der umstrittenen Änderung des Volksverhetzungstatbestands konnte nach den Worten von Wiefelspütz ein Kompromiss erzielt werden. Danach sollen Extremisten, die Nazi-Verbrechen billigen oder verherrlichen, künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.

Zudem sollen Versammlungen an Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus leichter untersagt werden können, wenn zu befürchten ist, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Ausdrücklich soll in dem Gesetz das Holocaust-Mahnmal in Berlin erwähnt werden. Andere Gedenkstätten sollen die Landesgesetzgeber festlegen.

Auslöser: Geplante NPD-Demo am 8. Mai am Brandenburger Tor

Auslöser für die Gesetzesänderung ist die geplante Demonstration der rechtsextremen NPD am 8. Mai am Brandenburger Tor. Pläne von Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) waren auf verfassungsrechtliche Bedenken innerhalb der Koalition gestoßen. Wiefelspütz betonte, dass die Einigung nun auch unter Einbeziehung des Innen- und Justizministeriums sowie des Kanzleramts erzielt worden sei. Er hofft auch auf eine Einigung mit der Union CDU/CSU in den nächsten Tagen. Das Paket soll vom Bundestag am Freitag beschlossen werden. (APA/dpa)