Berlin - Die rot-grüne Koalition in Deutschland hat sich
jetzt endgültig auf eine Verschärfung des Versammlungs- und
Strafrechts im Kampf gegen den Rechtsextremismus verständigt. Das
bestätigte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter
Wiefelspütz, in Berlin. Bei der umstrittenen Änderung des
Volksverhetzungstatbestands konnte nach den Worten von Wiefelspütz
ein Kompromiss erzielt werden. Danach sollen Extremisten, die
Nazi-Verbrechen billigen oder verherrlichen, künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.
Zudem sollen Versammlungen an Gedenkstätten für die Opfer des
Nationalsozialismus leichter untersagt werden können, wenn zu
befürchten ist, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.
Ausdrücklich soll in dem Gesetz das Holocaust-Mahnmal in Berlin
erwähnt werden. Andere Gedenkstätten sollen die Landesgesetzgeber
festlegen.
Auslöser: Geplante NPD-Demo am 8. Mai am Brandenburger Tor
Auslöser für die Gesetzesänderung ist die geplante Demonstration
der rechtsextremen NPD am 8. Mai am Brandenburger Tor. Pläne von
Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries
(beide SPD) waren auf verfassungsrechtliche Bedenken innerhalb der
Koalition gestoßen. Wiefelspütz betonte, dass die Einigung nun auch
unter Einbeziehung des Innen- und Justizministeriums sowie des
Kanzleramts erzielt worden sei. Er hofft auch auf eine Einigung mit
der Union CDU/CSU in den nächsten Tagen. Das Paket soll vom Bundestag am Freitag beschlossen werden. (APA/dpa)