Am Dienstag wird ein Zusammenschluss von Anwälten, die auf digitale Rechte spezialisiert sind, vor das US-Berufungsgericht gegen eine von der Federal Communications Commission (FCC) durchgesetzte Verordnung plädieren. Laut New York Times soll mit dieser Verordnung, die ab Juli 2005 in Kraft tritt, das unkontrollierte Verbreitung von digitalen Fernsehinhalten über das Internet verhindert werden.

Erkennen

Nach der neuen Regelung müssen alle elektronischen Geräte, die digitale Funksignale empfangen können - also Digitalfernseher und PCs mit TV-Karten - ein Identifizierungssignal erkennen können. Dieses Signal teilt mit ob der Inhalt dieser Ausstrahlung urheberrechtlich geschützt ist. Eine zusätzliche Technologie ist erforderlich um zu verhindern, dass geschützte Inhalte an weitere Geräte gesendet werden. Problematisch ist, dass die Technologie auch die Verbreitung von Inhalten verhindert, die verbreitet werden dürfen. Betroffen wären beispielsweise Videoblogs.

Holzhammer

Für die Unterhaltungsindustrie ist diese Regelung unverzichtbar, um sich an der landesweiten Umstellung auf Digitalübertragung zu beteiligen. Die Motion Picture Association of America (MPAA) und die FCC argumentieren, dass Produzenten keinen Anreiz haben würden digitale Unterhaltungsinhalte zu produzieren, wenn Konsumenten diese Inhalte millionenfach über das Internet an andere Zuseher verschicken. Gegner, darunter die Anwaltsgruppe Public Knowledge und die Electronic Frontier Foundation, bezeichnen die Verordnung als beispielloses Holzhammer-Vorgehen.

Keine Hinweise

"Es gibt keine Hinweise darauf, dass Piraterie im Digitalbereich jetzt ein Problem ist oder in naher Zukunft zu einem wird. Wir wollen nicht, dass Agenturen Gesetze machen, die dafür keine Grundlage haben", sagt Gigi Sohn von Public Knowledge. Die Anwälte von Public Knowledge sind zuversichtlich, dass ihre Argumente das Berufungsgericht überzeugen werden. Immerhin hat die FCC die Verordnung durchgesetzt, ohne dass der US-Kongress' in dieser Angelegenheit zuvor aktiv war.