Naheverhältnis durch Finanzierung der Telekom-Regulierungsbehörde RTR durch Telekomanbieter geortet
Der private "
Interessensverband der Mobilfunkkunden"
(IVMK) hat gegen die Art der Finanzierung der österreichischen
Telekom-Regulierungsbehörde
RTR eine Beschwerde bei der Europäischen
Kommission eingebracht. "Die RTR wird fast ausschließlich von
Telekom- und Rundfunkunternehmen finanziert, die sie eigentlich
kontrollieren soll", so IVMK-Präsident Robert Marschall am Montag
gegenüber der APA.
Ein
bedeutsames wirtschaftliches Naheverhältnis bzw. finanzielles
Abhängigkeitsverhältnis der RTR
"Von 8,5 Mio. Euro Gesamtumsatzerlösen, die die
Regulierungsbehörde im Jahr 2003 laut Geschäftsbericht
'erwirtschaftet' hat, dürften rund sechs bis sieben Mio. Euro von den
Telekommunikations-, der Rest von Rundfunkunternehmen bezahlt worden
sein", so Marschall in seiner Beschwerde an die EU-Kommission. Und
weiter: "Dadurch dürfte es in der Natur der Sache liegen, dass es ein
bedeutsames wirtschaftliches Naheverhältnis bzw. finanzielles
Abhängigkeitsverhältnis der Regulierungsbehörde zu bzw. von den
Telekommunikationsunternehmen gibt." Dies sei ein Verstoß gegen die
Rahmenrichtlinie der EU.
Marschall sieht im übrigen den "weitgehenden Verbraucherschutz",
wie er im EU-Recht festgelegt ist, durch die Entscheidung der RTR,
Streitschlichtungsverfahren erst ab einen Streitwert von 20 Euro
einzuleiten (falls über den Einzelfall hinaus kein Interesse anderer
Nutzer besteht), verletzt. Hintergrund ist eine Beschwerde des IVMK
gegen die Verrechnung von netzinternen SMS-Mehrwertdiensten durch den
viertgrößten Mobilfunkbetreiber tele.ring, wofür laut Marschall dass
Zehnfache des tatsächlichen Preises verlangt wurde. Die RTR hatte
eine entsprechende Beschwerde des IVMK wegen zu marginalen Streitwert
abgelehnt.
Gefahr
Erst am Freitag vergangener Woche hatte die RTR auf die Gefahr von
Mehrwert-SMS hingewiesen. "Die praktische Erfahrung der
Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zeigt
dabei in den letzten Wochen einen Anstieg bei Anfragen zu
Mehrwert-SMS-Diensten", so die Behörde. Um die Einhaltung der
Bestimmungen der KEM-V zu gewährleisten, unterziehen wir die bei
Mehrwert-SMS erteilte Entgeltinformation einer verstärkten Prüfung",
so RTR-Chef Georg Serentschy. Im Schreiben an die IVMK wurde
allerdings ein Schlichtungsverfahren mit der Begründung abgelehnt,
dass die vermeintliche Schadenssumme zu gering sei und kein "über dem
Einzelfall hinausgehendes Interesse anderer Nutzer" bestehe.
(APA)