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Lenzing startet beim OGH einen Neuanlauf wegen Tencel-Übernahme

Foto: Reuters/SHAMIL ZHUMATOV
Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diese Woche ein Gerichtsurteil bestätigt, das dem oberösterreichischen Faserkonzern Lenzing die Übernahme der britischen Tencel-Gruppe untersagt, teilte Lenzing am Freitag ad hoc mit.

Lenzing habe sich allerdings mittlerweile mit den österreichischen Wettbewerbsbehörden zu Auflagen über die Übernahme geeinigt und werde den Deal neu anmelden. Man sei optimistisch, auf dieser Grundlage den neuen Antrag binnen wenigen Wochen genehmigt zu bekommen, erklärt das Unternehmen.

Standortgarantie für Heiligenkreuz und Lenzing

Der Faserkonzern hat den österreichischen Wettbewerbsbehörden eine sechsjährige Standortgarantie für den burgenländischen Lyocell-Standort Heiligenkreuz sowie "gewisse Garantien" für die am Stammsitz in Lenzing konzentrierte Forschung & Entwicklung (F&E) für Lyocell gegeben. Dies erklärte Lenzing-Vorstandschef Thomas Fahnemann am Freitag auf APA-Anfrage.

Die Gerichte selbst gingen - im Gegensatz zur Lenzing AG selbst - davon aus, dass die Lyocell-Faser ein eigener Markt sei und daher nicht einen Markt zusammen mit Baumwolle und Polyester bilde. Trotz dieser Einschätzung durch die Gerichte könnten die österreichischen Wettbewerbsbehörden, wie geschehen, unter Auflagen den Kauf genehmigen, erläuterten die Gerichte.

Lenzing hatte nach dem Erwerb den britischen Forschungsstandort von Tencel stillgelegt und F&E in Lenzing konzentriert, wo nun etwa 130 Mitarbeiter in Bereich "Forschung und Entwicklung" tätig sind. Für diese Tätigkeiten habe es nun gegenüber den heimischen Wettbewerbsbehörden Bestandsgarantien gegeben, sagte Fahnemann der APA.

Das Kartellgericht hat Ende Oktober die Fusion mit Tencel-Gruppe untersagt. Das britische OFT (Office of Fair Trading, London) und das deutsche Bundeskartellamt (Bonn) sowie die amerikanische Kartellbehörde hatten keinen Einspruch gegen den Zusammenschluss erhoben. (APA/red)