Wie wär's mit einem privaten, individualisierten Wegweiserecht? Anwendbar etwa gegen den Sitznachbarn in der U-Bahn, der sein Dönermitallem besonders grauslich in sich hineinstopft? Oder gegen die nachweislich schlechteste Roma-Musikgruppe der Welt, deren Mitglieder am und um das Wiener Schottentor lustige ungarische Weisen auf ihren Geigen so erbärmlich herunterkratzen (hier könnte man das Wegweiserecht in eine Verfügung zum stummen Betteln umwandeln, das bringt vielleicht sogar mehr).

Oder ein Wegweiserecht gegen (meist männliche) Mitbürger aus der Wiederaufbaugeneration, die fremden Kleinkindern auf der Straße unaufgefordert Verhaltensanweisungen erteilen ("Sooo ein großer Bub und noch ein Lutschi im Mund?").

Oder gegenüber Pelzmanteldamen mit viel Tagesfreizeit in der Feinkost, die sich zwischen dem Farmerschinken und dem Parmaschinken nicht entscheiden können und die slowakische Geringfügigbeschäftigte fragen: "Ich weiß nicht . . . was würden Sie nehmen?" So ein privates Wegweiserecht müsste natürlich durchsetzbar sein. Man kauft z.B. bei der Polizei einen Zehnerblock Wegweisungen und - nein, wahrscheinlich doch keine so gute Idee. (rau, DER STANDARD Printausgabe 17.2.2005)