Bild nicht mehr verfügbar.

Harald Schmidt

Foto: APA/dpa/Carstensen
Schmidt gegen Schmidt: Im Streit zwischen ARD-Entertainer Harald Schmidt und seinem früheren Geschäftspartner Thomas Schmidt (nicht verwandt mit dem Entertainer) ist am Montag vor dem Kölner Landgericht eine gütliche Einigung zunächst gescheitert. Der Kläger wirft Schmidt eine Verletzung des Gesellschaftervertrags der Produktionsfirma Bonito TV vor. Mit ihr hatte Schmidt, der heute für die ARD arbeitet, früher seine Show für Sat.1 produziert.

Schmidt: Vertragsklausel bereits aufgehoben

Der Kläger steht auf dem Standpunkt, der Gesellschaftervertrag schließe anderweitige Engagements von Schmidt aus. Schmidt argumentiert dagegen, die Vertragsklausel sei bereits 2002 aufgehoben worden. Schmidt erschien selbst nicht vor Gericht, sondern ließ sich von einer Bevollmächtigten vertreten. In dem Verfahren wirft der Kläger Schmidt Vertragsverletzung vor und lehnte am Montag eine Vergleichszahlung von 10.000 Euro ab. Er zweifelte die Echtheit der Unterschrift Schmidts an, mit der die Vertragsklausel aufgehoben wurde. Außerdem verlangt er von Bonito 459.000 Euro Schadenersatz.

ARD: Juristische Auseinandersetzung allein Schmidts Sache

Sowohl Bonito als auch das Management von Harald Schmidt wollten sich am Montag vor der Presse nicht zum Verfahren äußern. Die ARD teilte mit, die beiden Sendetermine Schmidts im Ersten blieben wie geplant bestehen. Die juristische Auseinandersetzung mit seinem früheren Geschäftspartner sei allein Harald Schmidts Sache. Der nächste Termin vor Gericht steht Ende März an - wenn es nicht vorher zu einer gütlichen Einigung kommt. (APA/dpa)