Schily kündigt Vorschlag für verschärftes Versammlungsverbot an -
Vorerst kein neues Verbotsverfahren gegen NPD
Redaktion
,
Kiel - Deutschlands Innenminister Otto Schily (SPD) will
einen Vorschlag für ein verschärftes Versammlungsverbot vorlegen. Er
werde darüber am Freitag gemeinsam mit Justizministerin Brigitte
Zypries (SPD) informieren, sagte er am Donnerstag in Kiel. Dabei gehe
es darum, bestimmte sensible Bereiche als Orte für Kundgebungen
auszuschließen. Die neue Regelung solle schon zum 8. Mai gelten, am
60. Jahrestag des Kriegsendes. "Gesetze können auch schnell gemacht
werden", sagte Schily.
In der Frage eines NPD-Verbots gebe es eine einheitliche Position
der SPD-regierten Bundesländer, sagte Schily nach einem Gespräch mit
seinen Länderkollegen der so genannten A-Länder. Das
Bundesverfassungsgericht habe die Hürde für ein Verbot sehr hoch
gelegt. "Wir stehen vor der sehr schwierigen Wahl, ob wir entweder
auf die Beobachtung der NPD mit nachrichtendienstlichen Mitteln
verzichten oder auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Beides
zusammen geht nicht."
Im Augenblick werde es kein neues Verbotsverfahren geben. "Wir
werden aber die Prüfung, ob mit Aussicht auf Erfolg ein neues NPD-
Verbotsverfahren eingeleitet werden kann, fortsetzen", betonte der
Innenminister. Er halte die NPD für verfassungsfeindlich,
antisemitisch und antidemokratisch.
Verbot von Nazi-Symbolen
Der Zentralrat der Juden in Deutschland
hat sich für ein europaweites Verbot von Nazi-Symbolen ausgesprochen.
Ein solches Verbot, wie es derzeit in Brüssel diskutiert wird, sei zu
begrüßen, sagte die Vizepräsidentin des Zentralrats der Juden,
Charlotte Knobloch, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.
Allerdings reiche ein EU-Gesetz nach deutschem Modell bei Weitem
nicht aus. Nötig sei zudem ein "gesellschaftlicher Konsens zur
Ächtung" von Nazi-Symbolen, betonte Knobloch. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.