Die französische Telefongesellschaft France Telecom hat gegen die Forderung der EU-Kommission nach einer Rückzahlung staatlich gewährter Steuervorteile Berufung eingelegt. Das Unternehmen legte den Einspruch bereits am 10. Jänner in erster Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein, wie ein Firmensprecher am Mittwoch bestätigte.

Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission vom Juli 2004, nach der France Telecom die von der französischen Regierung gebilligten Steuervorteile in Höhe von 800 Mio. bis 1,1 Mrd. Euro samt Zinsen zurückzahlen muss. Brüssel veranschlagte die Rückforderung samt Zinsen auf 1,2 bis 1,7 Mrd. Euro.

Nach Angaben der französischen Tageszeitung "Le Figaro" (Mittwochausgabe) legte auch die Pariser Regierung Einspruch ein. Aus dem Bericht ging nicht hervor, ob der Einspruch gemeinsam mit France Telecom erfolgte. Das französische Industrieministerium gab dazu keine Stellungnahme ab.(APA)