Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission vom Juli 2004, nach der France Telecom die von der französischen Regierung gebilligten Steuervorteile in Höhe von 800 Mio. bis 1,1 Mrd. Euro samt Zinsen zurückzahlen muss. Brüssel veranschlagte die Rückforderung samt Zinsen auf 1,2 bis 1,7 Mrd. Euro.
Telekom
France Telecom legt Berufung gegen Milliardenrückzahlung ein
Französische Telefongesellschaft muss die von der französischen Regierung gebilligten Steuervorteile in Höhe von 800 Mio. bis 1,1 Mrd. Euro samt Zinsen zurückzahlen
Die französische Telefongesellschaft France
Telecom hat gegen die Forderung der EU-Kommission nach einer
Rückzahlung staatlich gewährter Steuervorteile Berufung eingelegt.
Das Unternehmen legte den Einspruch bereits am 10. Jänner in erster
Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein, wie
ein Firmensprecher am Mittwoch bestätigte.
Nach Angaben der französischen Tageszeitung "Le Figaro"
(Mittwochausgabe) legte auch die Pariser Regierung Einspruch ein. Aus
dem Bericht ging nicht hervor, ob der Einspruch gemeinsam mit France
Telecom erfolgte. Das französische Industrieministerium gab dazu
keine Stellungnahme ab.(APA)