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Tibor Foco vor gericht 1987

Foto: APA/ BRANDSTTTER R.
Linz – "Ich hab mich an das Klicken im Telefon eigentlich schon gewöhnt. Da weiß ich dann meistens, jetzt hören sie wieder mit. Ich nehme mir aber trotzdem kein Blatt vor den Mund – mein Sohn Tibor ist unschuldig und ich werde deshalb auch nicht kuschen", erzählt Christine Foco im Gespräch mit dem STANDARD.

Alltag einer Abgehörten

Die Mutter des flüchtigen Linzer Ex-Rennfahrers und mutmaßlichen Prostituiertenmörders Tibor Foco hat über die Jahre damit leben gelernt, dass die Justiz speziell auf sie und ihren Mann Theodor sowie das Familienumfeld ein wachsames Auge hat.

In unregelmäßigen Abständen klinken sich die Behörden in die Telefonate ein, in der Hoffnung einen brauchbaren Hinweis auf den Aufenthaltsort des im April 1995 während einer Vorlesung an der Linzer Johannes-Kepler-Universität geflüchteten Foco zu finden.

Teures Klicken

Und dieser regelmäßige "Klick" im Telefon ist durchaus kostspielig. Jüngst langte bei dem Linzer Professor für Strafrecht und Foco-Verteidiger Herbert Wegscheider eine Abrechnung des Landesgerichtes Linz ein.

"Naive Behörde"

Die darin genau aufgelisteten Abhördaten würden sich – so Wegscheider – für den Zeitraum von Juli 2003 bis Dezember 2004 mit 35.000 Euro zu Buche schlagen. Den Betrag stellten die Telefongesellschaften – abgehört wurden abschnittsweise sowohl Mobil- als auch Festnetztelefonate – dem Bund für eineinhalb Jahre Observation in Rechnung. "Salopp ausgedrückt ist das von den Behörden schon ziemlich naiv zu glauben, meinen Mandanten nach so langer Zeit bei einem Festnetz-Telefonat mit der Mama ausfindig machen zu können", so Anwalt Wegscheider im Gespräch mit dem STANDARD. Die hohen Kosten für das Abhören müsse ja "letztlich der Steuerzahler tragen", so Wegscheider.

Am Landesgericht Linz sieht man den teuren Lauschangriff durchaus gerechtfertigt: "Die Kosten für Telefonabhörungen wie in der Causa Foco sind genau in der Überwachungskostenverordnung (ÜKVO) geregelt.

"Sehr kostenintensiv"

Über dieses Bundesgesetzblatt werden letztlich dann die Gesamtkosten für Überwachung über einen bestimmten Zeitraum abgerechnet", erläutert Erich Jahn vom Landesgericht Linz. In Summe könnten Telefonüberwachungen "natürlich auch sehr kostenintensiv sein". In keinem Fall würde man diese Fahndungsmethode aber leichtfertig einsetzen. "Vor einer Abhörung gibt es immer einen konkreten Verdacht, der die weiteren Fahndungsmaßnahmen klar rechtfertigt", so Jahn.

Den ersten Schritt vor einer Abhöraktion setzt zumeist die Sicherheitsbehörde, die einen Lauschangriff bei dringendem Tatverdacht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt. Ein Richter entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Verständigt werden die Abgehörten zumeist erst dann, wenn sich der Verdacht nach dem Lauschen nicht erhärtet hat und keine weiteren Beweise gesammelt werden konnten. "Das wird wohl auch im Fall Foco so gewesen sein", erklärt Jahn. (Markus Rohrhofer, DER STANDARD Printausgabe, 09.02.2005)