Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Haushaltshilfe für Putzen, Bügeln oder Rasenmähen nicht mehr Bargeld bekommt, sondern eine dem Arbeitsumfang entsprechende Anzahl von Dienstleistungsschecks. Diese sind beim Arbeitsmarktservice (AMS) einzulösen - nachträglich, am Ende des Monats. Damit verbunden sei auch ein erheblicher Mehraufwand des AMS.
Bis zu 20.000 Personen
Die Idee an sich sei gut, mit einem Dienstleistungsscheck niedrig qualifizierte Personen aus der Schwarzarbeit in eine legale Beschäftigung zu bringen. Allerdings sei zu bezweifeln, dass bei Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs zusätzliche Arbeitsplätze für Putzfrauen, BabysitterInnen und andere Hilfskräfte entstehen, wie dies von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein erwartet wird.
In den erläuternden Bemerkungen zum Gesetzentwurf wird von bis zu 20.000 Personen ausgegangen, die 2010 solche Scheck erhalten könnten. "Ich befürchte, dass genau durch diese Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten qualifizierte Arbeitsplätze verdrängt werden", sagte HGPD-Chef Rudolf Kaske in einer Pressekonferenz mit Vertretern der Volkshilfe Österreich und des Wiener Hilfswerks. Zwar sei im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass nur jene Tätigkeiten mit dem Dienstleistungsscheck entlohnt werden dürfen, für die keine spezielle Ausbildung nötig sei, aber, so Kaske: "Wer soll das kontrollieren?"