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Foto: Reuters/Dematteis
Washington - Das amerikanische Geschworenen-System ist älter als die USA selbst: Es basiert auf den englischen Praktiken im 13. Jahrhundert. Im Auswahlverfahren gibt es Unterschiede von Bundesstaat zu Bundesstaat.

Jedes Jahr werden etwa vier bis fünf Millionen US-Bürger anhand ihres Führerscheins oder ihrer Registrierung als Wähler zum Jury-Dienst einberufen. In der Regel müssen die Kandidaten zunächst Fragebögen ausfüllen, damit gleich jene herausgefiltert werden können, die keinesfalls in Frage kommen - etwa Anwälte oder Polizisten. Für die verbliebenen Anwärter folgt eine mündliche Befragung durch den Richter, die Anklage und die Verteidigung.

Modalitäten

Beide Seiten im Prozess können Kandidaten, die sich voreingenommen zeigen, ablehnen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, eine bestimmte Zahl von Anwärtern ohne jede Angabe von Gründen "abzuwählen". Sind die zwölf Geschworenen und die Ersatzjuroren festgesetzt, können die Eröffnungsplädoyers beginnen.

In manchen Bundesstaaten ist es der Jury erlaubt, während des Prozesses Notizen zu machen. In einigen wenigen Fällen darf sie sogar direkte Fragen an Zeugen stellen. Die Urteilsberatungen erfolgen stets hinter geschlossenen Türen.

Der Jury ist es gestattet, schriftliche Fragen an den Richter einzureichen oder zur Auffrischung der Erinnerung auch Abschriften von Zeugenaussagen einzusehen. Ein Schuldspruch muss einstimmig erfolgen. Gelingt der Jury trotz aller Bemühungen kein einhelliges Votum, muss der Richter den Prozess für gescheitert erklären. Kommt es zu einem Schuldspruch, berät in der Regel dieselbe Jury dann über das Strafmaß. (APA/dpa)