Mit einem überraschenden Vergleich hat am
Dienstag ein Zivilprozess um die Entschädigung für eine Kärntnerin
geendet, die im Oktober 2003 während einer Operation im LKH
Klagenfurt aufgewacht war und den Eingriff teilweise bei vollem
Bewusstsein miterlebt hatte. Die 62-Jährige und das Krankenhaus
einigten sich auf ein Schmerzensgeld in der Höhe von 15.000 Euro,
obwohl ihr das LKH bis zuletzt 20.000 Euro angeboten hatte.
Verantwortlich für die geringere Summe: ein neues Gutachten.
Die ehemalige Patientin wollte das LKH-Angebot nicht annehmen, sie
bestand auf einer höheren Entschädigung für die erlittenen Schmerzen.
Zu Beginn der Verhandlung appellierte Richter Helfried Kandutsch an
die Frau, den Kompromiss zu akzeptieren, doch sie weigerte sich. Als
dann der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Max Friedrich
zu Wort kam, dürfte die Kärntnerin ihre Entscheidung bereut haben.
Seelische Schmerzen
Friedrich sagte aus, dass die Frau nach seinen Erkenntnissen "drei
Tage lang starke, sieben Tage lang mittlere und 64 Tage leichte
psychische Qualen" erlitten habe. Damit relativierte der Psychiater
ein vorangegangenes Gutachten, wonach die Frau 250 Tage lang unter
seelischen Schmerzen gelitten hätte. Angesichts dieser Entwicklung
unterbreitete der Richter den Streitparteien einen neuen
Kompromissvorschlag: 15.000 Euro.
Der Anwalt der Geschädigten, Farhad Paya, fragte daraufhin nach,
ob man sich nicht auf 18.000 Euro einigen könne. Dies wurde vom
Vertreter des LKH, Ernst Maiditsch, postwendend abgelehnt. Der
Richter sagte zur Klägerin, sie solle dieses "tolle Angebot"
annehmen. Nach einer längeren Beratung mit ihrem Anwalt erklärte sich
die sichtlich enttäuschte Frau mit dem Kompromiss einverstanden. (APA)