Mit einem überraschenden Vergleich hat am Dienstag ein Zivilprozess um die Entschädigung für eine Kärntnerin geendet, die im Oktober 2003 während einer Operation im LKH Klagenfurt aufgewacht war und den Eingriff teilweise bei vollem Bewusstsein miterlebt hatte. Die 62-Jährige und das Krankenhaus einigten sich auf ein Schmerzensgeld in der Höhe von 15.000 Euro, obwohl ihr das LKH bis zuletzt 20.000 Euro angeboten hatte. Verantwortlich für die geringere Summe: ein neues Gutachten.

Die ehemalige Patientin wollte das LKH-Angebot nicht annehmen, sie bestand auf einer höheren Entschädigung für die erlittenen Schmerzen. Zu Beginn der Verhandlung appellierte Richter Helfried Kandutsch an die Frau, den Kompromiss zu akzeptieren, doch sie weigerte sich. Als dann der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter Max Friedrich zu Wort kam, dürfte die Kärntnerin ihre Entscheidung bereut haben.

Seelische Schmerzen

Friedrich sagte aus, dass die Frau nach seinen Erkenntnissen "drei Tage lang starke, sieben Tage lang mittlere und 64 Tage leichte psychische Qualen" erlitten habe. Damit relativierte der Psychiater ein vorangegangenes Gutachten, wonach die Frau 250 Tage lang unter seelischen Schmerzen gelitten hätte. Angesichts dieser Entwicklung unterbreitete der Richter den Streitparteien einen neuen Kompromissvorschlag: 15.000 Euro.

Der Anwalt der Geschädigten, Farhad Paya, fragte daraufhin nach, ob man sich nicht auf 18.000 Euro einigen könne. Dies wurde vom Vertreter des LKH, Ernst Maiditsch, postwendend abgelehnt. Der Richter sagte zur Klägerin, sie solle dieses "tolle Angebot" annehmen. Nach einer längeren Beratung mit ihrem Anwalt erklärte sich die sichtlich enttäuschte Frau mit dem Kompromiss einverstanden. (APA)